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    PTA-HV  865  0 Kommentare S&T AG: Einberufung der 20. ordentlichen Hauptversammlung

    Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

    Linz (pta001/23.04.2019/05:00) - Linz, FN 190272 m, ISIN AT0000A0E9W5, Wertpapier-Kennnummer A0X9EJ

    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der S&T AG am Dienstag, dem 21. Mai 2019, um 10:00 Uhr, im Festsaal des Schlosses Hagenberg in 4232 Hagenberg im Mühlkreis, Hauptstraße 90.

    I. TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2018

    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

    6. Wahl eines Mitglieds und eines Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat

    7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands das Grundkapital gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) um bis zu EUR 6.600.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt teilweisem Bezugsrechtsausschluss sowie der teilweisen Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2019) zu erhöhen und die entsprechenden Satzungsänderungen durchzuführen.

    8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 159 Abs 3 AktG für die Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates binnen fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung im Firmenbuch um bis zu EUR 1.500.000,00 bedingt zu erhöhen und die Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Satzung gemäß § 145 AktG zum Zweck der Anpassung des bedingten Kapitals in der Satzung an das tatsächliche bedingte Kapital zu ändern (Genehmigtes Bedingtes Kapital 2019) und die entsprechenden Satzungsänderungen, wobei die Kapitalerhöhung zweckgebunden ist und nur so weit durchgeführt werden darf, als Inhaber von Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 (AOP 2018) Tranche 2018 und Tranche 2019 der Gesellschaft sowie eines potentiellen zukünftigen Programms, welches eine erstmalige Ausübung frühestens 3 Jahre nach Einräumung der Option und eine Ausübungshürde von 25% des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse, der über dem Ausübungspreises zu liegen hat, vorzusehen hat, diese ausüben

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