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     560  0 Kommentare LG Ravensburg verurteilt Volkswagen Bank GmbH erneut

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    Autokredit Widerrufsjoker
    http://ots.de/IUTTJy
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    Hamburg (ots) - Das Landgericht Ravensburg hat durch Urteil vom
    07. Mai 2019 - 2 O 426/18 - gegenüber der Volkswagen Bank GmbH
    entschieden, dass ein VW-Kunde den Autokredit zur Finanzierung seines
    Dieselfahrzeuges nicht mehr bedienen muss. "Mit seiner neuen
    Entscheidung hat das Landgericht Ravensburg seine Rechtsprechung aus
    den früheren Urteilen vom 07. August 2018 - 2 O 259/17 - und vom 29.
    Januar 2019 - 2 O 240/18 -zu den Fehlern in den Vertragsunterlagen
    der Volkswagen Bank GmbH bestätigt", sagt der Hamburger Fachanwalt
    Peter Hahn. In den beiden vorausgegangenen Entscheidungen urteilte
    das Landgericht Ravensburg zudem, dass die Volkswagen Bank GmbH wegen
    der fehlerhaften Vertragsunterlagen für die Nutzung des Fahrzeugs bis
    zur Rückgabe keine Zahlungsansprüche gegen den Verbraucher hat.
    Ausgehend von diesen Grundsätzen erhält der Kunde nicht nur eine an
    das Autohaus gezahlte Anzahlung direkt von der Volkswagen Bank GmbH
    zurück, wenn er sein Widerrufsrecht wegen der fehlerhaften
    Vertragsunterlagen ausübt, sondern auch sämtliche Raten.

    Der Kläger schloss am 10. März 2016 mit der Volkswagen Bank GmbH
    einen Darlehensvertrag über die Finanzierung eines VW Golf. Sodann
    widerrief der Kläger mehr als zwei Jahre später mit Schreiben vom 17.
    August 2018 seine Willenserklärung zum Abschluss des
    Darlehensvertrages. Die 14-tägige Frist zur Ausübung des
    Widerrufsrechts beginnt nur zu laufen, wenn die Angaben im
    Darlehensvertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. HAHN
    Rechtsanwälte hatte im Rahmen ihrer Rechtsprüfung mehrere Fehler in
    den Vertragsunterlagen der Volkswagen Bank GmbH festgestellt und
    diese im Wege einer Feststellungsklage für den Kläger geltend
    gemacht.

    Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler im
    Vertrag führt rechtlich zur Rückabwicklung des Darlehens- und des
    Kaufvertrages. Es handelt sich um sogenannte verbundene Geschäfte.
    Wirtschaftlich kann das Widerrufsrecht im Dieselskandal daher
    zielführend genutzt werden. HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen
    Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der
    Widerrufsmöglichkeit ihres Autokredits an. Die Kanzlei ist schon seit
    mehreren Jahren auf den Darlehenswiderruf spezialisiert und vertritt
    mehr als tausend Verbraucher bei der Rückabwicklung von Autokrediten
    nach Widerruf. Weitere Informationen finden Sie unter
    https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen.

    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/61631
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    Pressekontakt:
    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Peter Hahn
    Alter Steinweg 1
    20459 Hamburg
    Fon: +49-40-3615720
    Fax: +49-40-361572361
    E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de



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