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    DGAP-Ad-hoc: CO.DON AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


    CO.DON AG: Kapitalerhöhung erfolgreich platziert


    22.05.2019 / 10:43 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    CO.DON AG (ISIN: DE DE000A1K0227)



    Kapitalerhöhung erfolgreich platziert



    Berlin / Teltow, 22. Mai 2019, 10:08 Uhr - Die co.don Aktiengesellschaft, Berlin (DE000A1K0227) hat ihre Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital durch Ausgabe von 1.056.568 Neuen Stückaktien heute erfolgreich platziert. Der Bruttoemissionserlös beträgt ca. EUR 4,3 Millionen.



    Das Grundkapital der Gesellschaft wird damit um EUR 1.056.568,00 von EUR 20.331.382,00 auf EUR 21.387.950,00 durch Ausgabe von 1.056.568 Neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie nach Eintragung im Handelsregister erhöht.



    Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und voraussichtlich am 24. Juni 2019 in den Handel einbezogen werden.



    Mitteilende Person:



    Matthias Meißner, M.A.



    Director Investor Relations / Public Relations



    Tel. +49 (0)30-240352330



    Fax +49 (0)30-240352309



    E-Mail: ir@codon.de



    WICHTIGE HINWEISE:



    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.



    Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan oder Kanada veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der co.don Aktiengesellschaft (die 'Aktien') in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert.

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