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    DGAP-Adhoc  443  0 Kommentare OTI Greentech AG: OTI Greentech erzielt erste Einigung mit Gläubigern zur Umwandlung von Darlehen in Aktien der OTI Greentech AG





    DGAP-Ad-hoc: OTI Greentech AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    OTI Greentech AG: OTI Greentech erzielt erste Einigung mit Gläubigern zur Umwandlung von Darlehen in Aktien der OTI Greentech AG


    31.05.2019 / 18:25 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR



    OTI Greentech erzielt erste Einigung mit Gläubigern zur Umwandlung von Darlehen in Aktien der OTI Greentech AG



    Berlin, 31. Mai 2019 - Die an der Börse Düsseldorf notierte OTI Greentech AG (ISIN DE000A2TSL22) veröffentlicht heute weitere konkrete Schritte zur deutlichen Verbesserung ihrer Finanzlage, eine Vorrausetzung zum weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit.



    Die OTI Greentech AG gibt bekannt, dass sie schriftliche Zusagen von einem Teil ihrer Gläubiger erhalten hat, ihre zur Verfügung gestellten Darlehen (einschließlich aufgelaufener Zinsen) in neu emittierte Aktien der OTI Greentech AG über eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage zu wandeln. Diese Zusagen machen einen Anteil von 48% des Gesamtdarlehensbetrages von rund EUR 2,4 Mio. aus. Die Wandlung soll in einem Verhältnis von EUR 1 Fremdkapital zu EUR 1 Eigenkapital erfolgen



    Den Zusagen gingen Gespräche der OTI Greentech AG und ihrer Tochtergesellschaft OTI Greentech Innovative Solutions AG (CH) mit ihren Gläubigern über den jeweils fälligen Darlehensbetrag von rund EUR 1 Mio. bzw. rund EUR 1,4 Mio. voraus. Ziel der Gesellschaft ist es, dass die übrigen 3 Gläubiger und alle Inhaber der von der OTI Greentech AG herausgegebenen Wandelschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt EUR 2,9 Mio., zustimmen ihre Darlehen bzw. ihre Wandelschuldverschreibungen ebenfalls in Eigenkapital zu wandeln. Die bereits vorliegenden Zusagen sind an die Bedingung geknüpft, dass auch hier entsprechende Zusagen erfolgen.

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