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    DGAP-Adhoc  689  0 Kommentare Infineon Technologies AG: Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding - Seite 2




    Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 19. Juni 2019 prospektfrei erfolgen. Der Handel wird voraussichtlich am 24. Juni 2019 aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden Notierungen der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist für den 24. Juni 2019 vorgesehen.

    Der erwartete Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für die am 3. Juni 2019 öffentlich von Infineon angekündigte Übernahme der Cypress Semiconductor Corporation genutzt werden, indem damit ein Teil des noch nicht ausgeschöpften Kreditrahmens unter den von Infineon abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen vorzeitig abgelöst wird.

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    Wichtige Hinweise:

    Die Verbreitung dieser Information und das Angebot von Wertpapieren der Infineon unterliegt in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch, Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.


    Aktien dürfen ohne vorherige Registrierung unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.


    In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 (1)(e) der Richtlinie 2003/71/EG der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektrichtlinie") sind. In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.).
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