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    Umfrage und Check der Verbraucherzentrale NRW bei 150 Unternehmen zu Neukunden-Aktionen  534  0 Kommentare Viele Rabatte und Boni lassen sich in regelmäßigen Abständen erneut abgreifen (FOTO) - Seite 2


    Altkunden zwischenzeitlich auch nur "einen Tag bei einem anderen
    Anbieter" waren.

    "Direkt" nach dem Ablauf eines Vertrages stand ein Dutzend
    Unternehmen mit einem erneuten Willkommensgeschenk parat. Beim
    Versandhändler Otto hingegen mussten Kunden eine Kaufabstinenz von 24
    Monaten üben.

    Doch im Potpourri der Prämien und Prozente zwickte und zwackte es
    ungemein. Ganz vorne rangierten die Mindestlaufzeit oder der
    Mindestbestellwert, die jedes zweite Unternehmen einforderte. So
    brauchte es in der Spitze für einen Nachlass von 10 Prozent einen
    Einkaufswert von satten 150 Euro. Andere Shops beließen es bei
    moderateren 15 Euro und gaben 20 Prozent.

    Immer wieder, das zeigte vor allem der Webbesuch bei 40 Firmen,
    bezog sich der versprochene Preisnachlass lediglich auf Teile des
    Sortiments. Eine Einschränkung, die sich etwa bei Onlinekaufhäusern
    wie Baur und Schwab fand.

    Besonders tricky: Belohnungen konnten auch als Luftnummer
    verpuffen. Etwa wenn ein Dessous-Laden "eine gratis Rückgabe bei der
    ersten Bestellung" auslobte. Denn trotz hoher Quoten in der Branche
    wird nicht jeder die Einstands-Order retournieren.

    Ebenso fragwürdig agierte ein Mode-Shop, der massiv zur Eile
    drängte. Dessen nicht überprüfbare Bedingung: Ein 50-Euro-Bonus war
    "limitiert auf 1000 Einlösungen".

    Skurril war die Aktion zweier Stadtwerke im Rheinland. Sie lockten
    mit einem Wechselbonus "für Neukunden in der Region". Verbraucher am
    Hauptsitz der beiden Unternehmen sollten leer ausgehen.

    Lästig konnte es werden, wenn als Gegenleistung für Belohnungen
    der Newsletter abonniert werden musste. Abmelden war erst wieder nach
    dem Kauf gestattet.

    Noch mehr Biss zeigte ein Verkäufer von Hundenahrung. Für seinen
    10-Euro-Gutschein verlangte er die "Einwilligung für Telefonanrufe".
    Eine Lottogesellschaft buhlte mit "zwei Freispielen" um die
    "Werbeeinwilligung".

    Auf die Spitze trieb das die Commerzbank. Ein
    100-Euro-Startguthaben bei Eröffnung eines Girokontos wollte sie nur
    ausschütten, wenn Kontoinhaber E-Mail- und telefonischer Werbung
    zustimmten. Dieses Einverständnis durfte "danach mindestens 3 Monate"
    nicht widerrufen werden.

    Merkwürdig war das Versteckspiel einer Handvoll Internetläden. Auf
    ihren Seiten fanden die Tester keinerlei Hinweise auf spezielle
    Neukunden-Vorteile. Die kannten allerdings externe Gutscheinportale.
    Nachfragen und Checks an der Kasse offenbarten, dass die Rabattcodes
    der Geheimniskrämer funktionierten.

    Deshalb der Tipp der Verbraucherzentrale: Vor Bestellungen in
    Onlineshops stets nach einem Vorteil für Neukunden Ausschau halten -
    und das nicht nur beim ersten Kauf. Lohnenswert kann auch der Besuch
    von Gutscheinportalen sein oder die direkte Anfrage beim Unternehmen.

    OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/121716
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_121716.rss2

    Pressekontakt:
    Georg Tryba
    Tel: 0211 3809-108
    E-Mail: georg.tryba@verbraucherzentrale.nrw
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