Umfrage und Check der Verbraucherzentrale NRW bei 150 Unternehmen zu Neukunden-Aktionen
Viele Rabatte und Boni lassen sich in regelmäßigen Abständen erneut abgreifen (FOTO) - Seite 2
Altkunden zwischenzeitlich auch nur "einen Tag bei einem anderen
Anbieter" waren.
"Direkt" nach dem Ablauf eines Vertrages stand ein Dutzend
Unternehmen mit einem erneuten Willkommensgeschenk parat. Beim
Versandhändler Otto hingegen mussten Kunden eine Kaufabstinenz von 24
Monaten üben.
Doch im Potpourri der Prämien und Prozente zwickte und zwackte es
ungemein. Ganz vorne rangierten die Mindestlaufzeit oder der
Mindestbestellwert, die jedes zweite Unternehmen einforderte. So
brauchte es in der Spitze für einen Nachlass von 10 Prozent einen
Einkaufswert von satten 150 Euro. Andere Shops beließen es bei
moderateren 15 Euro und gaben 20 Prozent.
Immer wieder, das zeigte vor allem der Webbesuch bei 40 Firmen,
bezog sich der versprochene Preisnachlass lediglich auf Teile des
Sortiments. Eine Einschränkung, die sich etwa bei Onlinekaufhäusern
wie Baur und Schwab fand.
Besonders tricky: Belohnungen konnten auch als Luftnummer
verpuffen. Etwa wenn ein Dessous-Laden "eine gratis Rückgabe bei der
ersten Bestellung" auslobte. Denn trotz hoher Quoten in der Branche
wird nicht jeder die Einstands-Order retournieren.
Ebenso fragwürdig agierte ein Mode-Shop, der massiv zur Eile
drängte. Dessen nicht überprüfbare Bedingung: Ein 50-Euro-Bonus war
"limitiert auf 1000 Einlösungen".
Skurril war die Aktion zweier Stadtwerke im Rheinland. Sie lockten
mit einem Wechselbonus "für Neukunden in der Region". Verbraucher am
Hauptsitz der beiden Unternehmen sollten leer ausgehen.
Lästig konnte es werden, wenn als Gegenleistung für Belohnungen
der Newsletter abonniert werden musste. Abmelden war erst wieder nach
dem Kauf gestattet.
Noch mehr Biss zeigte ein Verkäufer von Hundenahrung. Für seinen
10-Euro-Gutschein verlangte er die "Einwilligung für Telefonanrufe".
Eine Lottogesellschaft buhlte mit "zwei Freispielen" um die
"Werbeeinwilligung".
Auf die Spitze trieb das die Commerzbank. Ein
100-Euro-Startguthaben bei Eröffnung eines Girokontos wollte sie nur
ausschütten, wenn Kontoinhaber E-Mail- und telefonischer Werbung
zustimmten. Dieses Einverständnis durfte "danach mindestens 3 Monate"
nicht widerrufen werden.
Merkwürdig war das Versteckspiel einer Handvoll Internetläden. Auf
ihren Seiten fanden die Tester keinerlei Hinweise auf spezielle
Neukunden-Vorteile. Die kannten allerdings externe Gutscheinportale.
Nachfragen und Checks an der Kasse offenbarten, dass die Rabattcodes
der Geheimniskrämer funktionierten.
Deshalb der Tipp der Verbraucherzentrale: Vor Bestellungen in
Onlineshops stets nach einem Vorteil für Neukunden Ausschau halten -
und das nicht nur beim ersten Kauf. Lohnenswert kann auch der Besuch
von Gutscheinportalen sein oder die direkte Anfrage beim Unternehmen.
OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/121716
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_121716.rss2
Pressekontakt:
Georg Tryba
Tel: 0211 3809-108
E-Mail: georg.tryba@verbraucherzentrale.nrw
bezog sich der versprochene Preisnachlass lediglich auf Teile des
Sortiments. Eine Einschränkung, die sich etwa bei Onlinekaufhäusern
wie Baur und Schwab fand.
Besonders tricky: Belohnungen konnten auch als Luftnummer
verpuffen. Etwa wenn ein Dessous-Laden "eine gratis Rückgabe bei der
ersten Bestellung" auslobte. Denn trotz hoher Quoten in der Branche
wird nicht jeder die Einstands-Order retournieren.
Ebenso fragwürdig agierte ein Mode-Shop, der massiv zur Eile
drängte. Dessen nicht überprüfbare Bedingung: Ein 50-Euro-Bonus war
"limitiert auf 1000 Einlösungen".
Skurril war die Aktion zweier Stadtwerke im Rheinland. Sie lockten
mit einem Wechselbonus "für Neukunden in der Region". Verbraucher am
Hauptsitz der beiden Unternehmen sollten leer ausgehen.
Lästig konnte es werden, wenn als Gegenleistung für Belohnungen
der Newsletter abonniert werden musste. Abmelden war erst wieder nach
dem Kauf gestattet.
Noch mehr Biss zeigte ein Verkäufer von Hundenahrung. Für seinen
10-Euro-Gutschein verlangte er die "Einwilligung für Telefonanrufe".
Eine Lottogesellschaft buhlte mit "zwei Freispielen" um die
"Werbeeinwilligung".
Auf die Spitze trieb das die Commerzbank. Ein
100-Euro-Startguthaben bei Eröffnung eines Girokontos wollte sie nur
ausschütten, wenn Kontoinhaber E-Mail- und telefonischer Werbung
zustimmten. Dieses Einverständnis durfte "danach mindestens 3 Monate"
nicht widerrufen werden.
Merkwürdig war das Versteckspiel einer Handvoll Internetläden. Auf
ihren Seiten fanden die Tester keinerlei Hinweise auf spezielle
Neukunden-Vorteile. Die kannten allerdings externe Gutscheinportale.
Nachfragen und Checks an der Kasse offenbarten, dass die Rabattcodes
der Geheimniskrämer funktionierten.
Deshalb der Tipp der Verbraucherzentrale: Vor Bestellungen in
Onlineshops stets nach einem Vorteil für Neukunden Ausschau halten -
und das nicht nur beim ersten Kauf. Lohnenswert kann auch der Besuch
von Gutscheinportalen sein oder die direkte Anfrage beim Unternehmen.
OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/121716
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_121716.rss2
Pressekontakt:
Georg Tryba
Tel: 0211 3809-108
E-Mail: georg.tryba@verbraucherzentrale.nrw