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    SpruchZ  768  0 Kommentare Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): Verhandlung am 19. September 2019

    Die Angemessenheit der Barabfindung bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, wird überprüft. Ehemalige update-Aktionär sollten angesichts drohender Verjährung prüfen, ob sie eine Abfindung erhalten haben.

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

     

    Bei der rechtsformwechselnd aus der früher börsennotierten update Software AG entstandenen Aurea Software GmbH, Wien, ist 2016 ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) beschlossen und eingetragen werden. Die Angemessenheit der von der Hauptgesellschafterin, der Aurea Software FZ-LLC, Dubai, angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren nach § 6 GesAusG geprüft (vergleichbar einem Spruchverfahren in Deutschland).

     

    Das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG hat nunmehr Termin zur Verhandlung mit den Parteien auf den 19. September 2019, ab 10:00 Uhr, anberaumt.

     

    Bei der Aurea Software GmbH wurde bis zuletzt ein Großteil der ehemaligen update-Minderheitsaktionäre noch als "unbekannte Aktionäre" geführt (mit mehr als 1 Million Stückaktien). Bei mehreren früheren update-Aktionären hatte die Depotbank darüber hinaus deren Aktien im Rahmen des Rechtsformwechsels als angeblich "wertlos" ausgebucht, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/rechtsformwechsel-der-updat .... Diese sollten daher dringend ihre Depotunterlagen prüfen, um die Abfindung (und eine ggf. erfolgenden Nachbesserung) entgegennehmen zu können. Eine automatische Zahlung erfolgt nicht.

     

    Gremium, Gr. 1/17

    Handelsgericht Wien, FN 113 675w, Az. 71 Fr 17564/16

    OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH u.a. ./. Aurea Software FZ-LLC
    14 Antragsteller
    gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Biely, A-1010 Wien
    Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Aurea Software FZ-LLC:
    Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1010 Wien




    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
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