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    Bijou Brigitte modische Accessoires AG beschließt Aktienrückkaufprogramm

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    DGAP-Ad-hoc: Bijou Brigitte modische Accessoires AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
    Bijou Brigitte modische Accessoires AG beschließt Aktienrückkaufprogramm

    26.06.2019 / 13:51 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Bijou Brigitte modische Accessoires AG beschließt Aktienrückkauf-programm

    Hamburg, 26. Juni 2019 - Der Vorstand der Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat am 26.06.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Im Zeitraum vom 27.06.2019 bis zum 17.06.2024 sollen bis zu 250.000 Stückaktien der Bijou Brigitte modische Accessoires AG (ISIN DE0005229504), das entspricht 3,09 % des Grundkapitals, zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 10.000.000,00 EUR zu den nachfolgenden Bedingungen erworben werden.

    Damit macht der Vorstand von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18.06.2019 Gebrauch, bis zum 17.06.2024 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des bestehenden Grundkapitals der Bijou Brigitte modische Accessoires AG zu erwerben. Die Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2019 vorgesehenen Zwecken verwendet werden.

    Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch eine von der Gesellschaft beauftragte Bank. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und wird so günstig wie möglich für die Bijou Brigitte modische Accessoires AG durchgeführt. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien vorangehenden drei Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

    Die Bank ist hierbei verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016 einzuhalten.

    Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

    Der Aktienrückkauf soll gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen.

    Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG wird alle Aktienerwerbe spätestens am Ende des siebten Handelstags nach deren jeweiliger Ausführung gemäß Art. 2 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016 unter www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations bekannt geben.

    Ansprechpartner für Rückfragen:

    Hannah Höchst, Investor Relations / Wirtschaftspresse
    Tel.: +49 40 606 09-3250, Fax: +49 40 602 64 09
    E-Mail: ir@bijou-brigitte.com / wirtschaftspresse @bijou-brigitte.com

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    26.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Bijou Brigitte modische Accessoires AG Poppenbütteler Bogen 1
    22399 Hamburg
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)40 60609-0
    Fax: +49 (0)40 6026409
    E-Mail: ir@bijou-brigitte.com
    Internet: www.group.bijou-brigitte.com
    ISIN: DE0005229504
    WKN: 522950
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 831421

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    831421 26.06.2019 CET/CEST

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