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    Zumtobel Group AG  560  0 Kommentare Einladung zur 43. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2

    Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

    1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);
    2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
    3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000837307) des Aktionärs;
    4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
    5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Sie darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sieben Tage sein und bedarf der Textform. Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 23. Juli 2019 bis 24:00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn), wie folgt zugehen:

    Per Fax: +43 (0) 1 890050067
    oder
    Per E-Mail: anmeldung.zumtobel@hauptversammlung.at (Anhang eingescannt als tif, pdf, etc.)
    oder
    Per Post oder Boten:
    HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig für Zumtobel Group AG
    Köppel 60
    A- 8242 St. Lorenzen/Wechsel
    oder
    Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000837307 im Text angeben)

    Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (16. Juli 2019 24:00 Uhr (MESZ), Ortszeit Dornbirn) beziehen.

    Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

    3. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG)

    Auf die Rechte der Aktionäre zur Beantragung von Tagesordnungspunkten gemäß § 109 AktG, zur Übermittlung von Beschlussvorschlägen gemäß § 110 AktG sowie auf das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemäß § 118 AktG wird hingewiesen.

    Ein schriftliches Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Aktien in der Höhe von 5% des Grundkapitals halten, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gegeben werden, ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 5. Juli 2019, samt Nachweis der Aktionärseigenschaft per Post, adressiert an die Zumtobel Group AG, Abteilung Investor Relations, Schweizerstrasse 30, A-6850 Dornbirn, oder per E-Mail (ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) an investorrelations@zumtobelgroup.com zugeht. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Zumtobel Group AG Einladung zur 43. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2 Der Vorstand der Zumtobel Group AG (die "Gesellschaft") lädt die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Freitag, dem 26. Juli 2019, um 10.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn) im Kulturhaus Dornbirn, Großer Saal, Rathausplatz 1, A-6850 Dornbirn, …