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    DGAP-News  367  0 Kommentare Abgasskandal - Dr. Stoll & Sauer fordern Bundesminister Scheuer zu Verjährungsverzicht auf und machen für hunderte Geschädigte Staatshaftungsansprüche geltend; Kanzlei wirft den Verantwortlichen Beihilfe zum Betrug und Vetternwirtschaft vor - Seite 2




    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wirft deshalb der Bundesrepublik Deutschland und den Ministern eine Beihilfe zum Betrug und die mangelnde Überwachung und leichtfertige Erteilung der Typengenehmigung vor. Aus diesem Fehlverhalten rührt zugunsten der Geschädigten ein Schadensersatzanspruch wegen Staatshaftung. Daneben wird der Bundesrepublik Deutschland eine unzureichende Umsetzung der Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG vorgeworfen. Bei der Umsetzung in deutsches Recht hat die Bundesrepublik Deutschland keine abschreckenden Strafen vorgesehen. Hätte die Bundesrepublik solche abschreckenden Strafen wie beispielsweise in den USA vorgesehen, wäre es wohl kaum zu diesem gigantischen Betrug an den Verbrauchern gekommen. Die Hersteller hätten dann mit gigantischen Strafen rechnen müssen, die Entwicklung einer ordentlichen Abgasreinigung wäre dann billiger gewesen.


    Das Ministerium weist die Ansprüche nach Angaben gegenüber dem Magazin "Der Spiegel" (https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/vw-dieselskandal-anwaelte-schreiben-warnbrief-an-andreas-scheuer-a-1282590.html) als abwegig zurück.  Ein Schreiben an die Rechtsanwälte, in der man auf die Vorwürfe näher eingeht, gibt es bisher nicht. Offensichtlich scheint Herr Scheuer mit den Geschädigten nur über die Presse kommunizieren zu wollen, anstatt mit den Bürgern konstruktiv das Gespräch zu suchen.  Und das auch noch an dem Tag der offenen Tür des BMVI an dem Bürger unter dem #grilldenscheuer Fragen an den Minister stellen können. Sollte es dabei bleiben, wird der Bundesrepublik Deutschland eine Klageflut drohen.

     













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