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     212  0 Kommentare Interessenverband Kapitalmarkt KMU sieht existenzbedrohende Benachteiligung des börsennotierten Mittelstandes










    DGAP-Media / 25.09.2019 / 09:00



     



    - Gesetzesfehler führt beim Handel der Aktien zukünftig bei börsennotierten Mittelständlern zu regelmäßigen unsinnigen Grunderwerbsteuerzahlungen



    - Interessenverband fordert nicht nur die Großunternehmen von den Regelungen auszunehmen, sondern auch den börsennotierten Mittelstand in den Freiverkehrssegmenten



    "Das geplante Gesetz stellt den börsennotierten Mittelstand in Deutschland in Frage. Es handelt sich um einen klassischen Gesetzesfehler - wohl eher unbeabsichtigt als tatsächlich gewollt. Während überall in Europa zu Recht die Initiative der Kapitalmarktunion gepredigt wird und die Kapitalmarktfinanzierung von Mittelständlern erleichtert werden soll, wird in Deutschland wohl der börsennotierte Mittelstand durch nicht nachvollziehbare Steuergesetze zusätzlich zur Kasse gebeten. Dies führt zu einer starken Benachteiligung gegenüber Großunternehmen und dem Mittelstand im Ausland. Das ist unsinnig", so der Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft Ingo Wegerich.



    Eigentliches Ziel des geplanten Gesetzes ist die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer. Gegenwärtig sind Veräußerungen von inländischen Immobilienbeteiligungen steuerfrei, solange nicht mindestens 95 Prozent der Anteile innerhalb von fünf Jahren übertragen werden. Das geplante Änderungsgesetz sieht nunmehr eine Absenkung der Schwelle auf 90 Prozent und eine Verlängerung der Frist auf 10 Jahre vor. Darüber hinaus sollen zukünftig aber auch Anteilseignerwechsel an Kapitalgesellschaften mit inländischem Grundbesitz erfasst werden. "Besteuert wird die Gesellschaft, die wegen des Anteilseignerwechsels grunderwerbssteuerrechtlich nicht mehr als dieselbe Kapitalgesellschaft anzusehen ist", so die Gesetzesbegründung. Die Aktiengesellschaften im Streubesitz befürchten nun, künftig regelmäßig Grunderwerbssteuer zahlen zu müssen, nur weil ihre Aktien an der Börse umgeschlagen werden. Aufgrund allein der Börsenumsätze in 2018 müssten danach eine Vielzahl von DAX-Unternehmen Grunderwerbsteuer auf ihren gesamten inländischen Immobilienbesitz zahlen. Der Bundesrat schlägt nun vor, Kapitalgesellschaften, die an einem organisierten Markt zugelassen sind, auszunehmen. Danach würde die Regelung allein die im Freiverkehr gelisteten börsennotierten Mittelstandsunternehmen treffen und benachteiligen.

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