checkAd

    Interessenverband Kapitalmarkt KMU sieht existenzbedrohende Benachteiligung des börsennotierten Mittelstandes










    DGAP-Media / 25.09.2019 / 09:00



     



    - Gesetzesfehler führt beim Handel der Aktien zukünftig bei börsennotierten Mittelständlern zu regelmäßigen unsinnigen Grunderwerbsteuerzahlungen



    - Interessenverband fordert nicht nur die Großunternehmen von den Regelungen auszunehmen, sondern auch den börsennotierten Mittelstand in den Freiverkehrssegmenten



    "Das geplante Gesetz stellt den börsennotierten Mittelstand in Deutschland in Frage. Es handelt sich um einen klassischen Gesetzesfehler - wohl eher unbeabsichtigt als tatsächlich gewollt. Während überall in Europa zu Recht die Initiative der Kapitalmarktunion gepredigt wird und die Kapitalmarktfinanzierung von Mittelständlern erleichtert werden soll, wird in Deutschland wohl der börsennotierte Mittelstand durch nicht nachvollziehbare Steuergesetze zusätzlich zur Kasse gebeten. Dies führt zu einer starken Benachteiligung gegenüber Großunternehmen und dem Mittelstand im Ausland. Das ist unsinnig", so der Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft Ingo Wegerich.



    Eigentliches Ziel des geplanten Gesetzes ist die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer. Gegenwärtig sind Veräußerungen von inländischen Immobilienbeteiligungen steuerfrei, solange nicht mindestens 95 Prozent der Anteile innerhalb von fünf Jahren übertragen werden. Das geplante Änderungsgesetz sieht nunmehr eine Absenkung der Schwelle auf 90 Prozent und eine Verlängerung der Frist auf 10 Jahre vor. Darüber hinaus sollen zukünftig aber auch Anteilseignerwechsel an Kapitalgesellschaften mit inländischem Grundbesitz erfasst werden. "Besteuert wird die Gesellschaft, die wegen des Anteilseignerwechsels grunderwerbssteuerrechtlich nicht mehr als dieselbe Kapitalgesellschaft anzusehen ist", so die Gesetzesbegründung. Die Aktiengesellschaften im Streubesitz befürchten nun, künftig regelmäßig Grunderwerbssteuer zahlen zu müssen, nur weil ihre Aktien an der Börse umgeschlagen werden. Aufgrund allein der Börsenumsätze in 2018 müssten danach eine Vielzahl von DAX-Unternehmen Grunderwerbsteuer auf ihren gesamten inländischen Immobilienbesitz zahlen. Der Bundesrat schlägt nun vor, Kapitalgesellschaften, die an einem organisierten Markt zugelassen sind, auszunehmen. Danach würde die Regelung allein die im Freiverkehr gelisteten börsennotierten Mittelstandsunternehmen treffen und benachteiligen.

    Seite 1 von 3



    0 Kommentare
    Nachrichtenquelle: EQS Group AG
     |  212   |   |   

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer

    Interessenverband Kapitalmarkt KMU sieht existenzbedrohende Benachteiligung des börsennotierten Mittelstandes DGAP-Media / 25.09.2019 / 09:00   - Gesetzesfehler führt beim Handel der Aktien zukünftig bei börsennotierten Mittelständlern zu regelmäßigen unsinnigen Grunderwerbsteuerzahlungen - Interessenverband fordert nicht nur die Großunternehmen von den …

    Nachrichten des Autors

    636 Leser
    244 Leser
    184 Leser
    160 Leser
    156 Leser
    152 Leser
    148 Leser
    148 Leser
    144 Leser
    144 Leser
    940 Leser
    868 Leser
    636 Leser
    592 Leser
    588 Leser
    476 Leser
    428 Leser
    344 Leser
    344 Leser
    344 Leser
    1408 Leser
    1096 Leser
    1096 Leser
    940 Leser
    912 Leser
    868 Leser
    820 Leser
    816 Leser
    812 Leser
    792 Leser
    9320 Leser
    6988 Leser
    6628 Leser
    3452 Leser
    3316 Leser
    3120 Leser
    2988 Leser
    2804 Leser
    2796 Leser
    2668 Leser