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    DGAP-Adhoc  441  0 Kommentare SeniVita Social Estate AG: Öffentliches Angebot zur Zeichnung von Anleihen - Wertpapierprospekt gebilligt - Zeichnungsfrist läuft bis zum 13. November - Umtauschangebot mit Prämie für Inhaber der Wandelschuldverschreibung 2015/2020





    DGAP-Ad-hoc: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Anleiheemission


    SeniVita Social Estate AG: Öffentliches Angebot zur Zeichnung von Anleihen - Wertpapierprospekt gebilligt - Zeichnungsfrist läuft bis zum 13. November - Umtauschangebot mit Prämie für Inhaber der Wandelschuldverschreibung 2015/2020


    23.10.2019 / 18:08 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Die SeniVita Social Estate AG (SSE) legt zwei Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von insgesamt bis zu 30 Mio. Euro auf. Der Wertpapierprospekt dafür hat jetzt die Billigung erhalten, damit steht einem öffentlichen Angebot nichts mehr entgegen. Die Zeichnungsfrist für beide Wertpapiere läuft bis zum 13. November 2019.



    Die Schuldverschreibung 2019/2023 (International Securities Identification Number: DE000A2YPAL9, Wertpapier-Kenn-Nummer: A2YPAL) wird mit 7 Prozent jährlich verzinst (erste Zinszahlung 15. November 2020). Sie läuft bis zum 14. November 2023, ist mit erstrangigen Grundschulden besichert (Sicherheitentreuhandvertrag) und hat ein Gesamtvolumen von bis EUR 20.000.000,00 .



    Die Schuldverschreibung 2019/2024 (International Securities Identification Number: DE000A2YPAM7, Wertpapier-Kenn-Nummer: A2YPAM) wird mit 9 Prozent verzinst (erste Zinszahlung 15. November 2020) und ist unbesichert. Sie läuft bis zum 14. November 2024 und hat ein Gesamtvolumen von bis zu EUR 10.000.000,00.



    Der Ausgabetag für beide Schuldverschreibungen ist voraussichtlich der 15. November 2019.



    Den Inhabern der bestehenden Wandelschuldverschreibung 2015/2020 der SeniVita Social Estate AG wird dazu ein freiwilliges Umtauschangebot unterbreitet. Ein Inhaber von Wandelschuldverschreibungen 2015/2020 erhält demnach je Wandelschuldverschreibung 2015/2020 nach seiner Wahl entweder eine Schuldverschreibung 2019/2023 oder eine Schuldverschreibung 2019/2024 sowie - in beiden Fällen - die aufgelaufenen Stückzinsen der Wandelschuldverschreibung 2015/2020 und zusätzlich EUR 30,00 im Wege des Barausgleichs als Gutschrift über seine jeweilige Depotbank (dies entspricht 3,00 % des Nominalbetrags in Höhe von EUR 1.000,00). Dafür gilt eine Umtauschfrist bis zum 08. November 2019, 12:00 Uhr.

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