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     139  0 Kommentare Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig (FOTO)

    Neustadt a. d. W. (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
    https://www.presseportal.de/pm/69585/4442613 -

    Ob Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung: Bestimmte Geldleistungen
    des Arbeitgebers gelten als Sonderzahlung und sind für den Arbeitnehmer
    steuerpflichtig. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
    (VLH) informiert.

    Knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland (86,9 Prozent) erhalten im
    Jahr 2019 Weihnachtsgeld, wie das Statistische Bundesamt kürzlich mitteilte.
    Durchschnittlich handle es sich dem Bundesamt zufolge um 2.632 Euro
    Weihnachtsgeld brutto und damit 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.

    Nach den aktuellen Daten des WSI-Internetportals "Lohnspiegel.de" der
    Hans-Böckler-Stiftung sind es allerdings nur 76 Prozent der Tarifbeschäftigten
    und 42 Prozent der übrigen Arbeitnehmer. In der Gesamtheit erhalten der Stiftung
    zufolge 53 Prozent der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld.

    Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe

    Für alle Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld erhalten, gilt: Durch das höhere
    Monatsgehalt - Gehalt und Sonderzahlung werden gemeinsam überwiesen - steigt
    auch der Steuersatz. Das bedeutet, dass in diesem Monat höhere Abzüge bei zum
    Beispiel der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer fällig
    werden. Es bleibt unterm Strich weniger Netto vom Brutto.

    Geld mit Abgabe der Steuererklärung zurückholen

    Hat ein Arbeitnehmer in einem Monat zu viel Steuern gezahlt, kann er sich unter
    bestimmten Umständen das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr vom
    Finanzamt zurückholen. Der Weg: Rechtzeitung und vollständig die
    Einkommensteuererklärung ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.

    Über die VLH

    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erstellt für
    seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt
    und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges
    mehr.

    Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000
    Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt
    außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
    zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.

    Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
    Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4
    Nr. 11 StBerG.

    OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/69585
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2

    Pressekontakt:
    Christina Georgiadis
    Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
    Fritz-Voigt-Str. 13
    67433 Neustadt a.d. Weinstraße

    Tel.: 06321 4901-0
    Fax: 06321 4901-49

    E-Mail: presse@vlh.de
    Web: www.vlh.de/presse



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