Luftreinhalteplan für Reutlingen muss überarbeitet werden
LEIPZIG/REUTLINGEN (dpa-AFX) - Die Stadt Reutlingen muss ihren Luftreinhalteplan überarbeiten, dabei aber nicht zwingend Diesel-Fahrverbote vorsehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. (Az.: BVerwG 7 C 3.19) Die Bundesrichter änderten damit ein vorhergehendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim ab. Der VGH hatte Fahrverbote noch als unumgänglich angesehen, um schnellstmöglich den Grenzwert für die Stickstoffdioxid-Belastung in Reutlingen einhalten zu können. Der Wert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
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Die Leipziger Richter betonten, dass es auf die Verhältnismäßigkeit ankomme. Wenn eine Einhaltung des Grenzwerts in Kürze absehbar sei, dann könnten Verkehrsverbote unverhältnismäßig sein. Reutlingen rechnet für 2020 damit, die 40 Mikrogramm zu erreichen. Die Schadstoff-Belastung sei in den vergangenen Jahren durch verschiedene Maßnahmen schrittweise reduziert worden. Der Bundesrichter gaben der Stadt und dem Land Baden-Württemberg trotzdem auf, den Luftreinhalteplan zu überarbeiten, weil er Prognosefehler aufweise./bz/DP/jha