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    ROUNDUP 2  158  0 Kommentare Neue Regeln für Facebook und Co - Bundesregierung stärkt Nutzerrechte

    (neu: Kabinettsbeschluss)

    BERLIN (dpa-AFX) - Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook , Twitter und Instagram bekommen mehr Rechte - etwa wenn sie im Netz massiv attackiert werden. Dafür hat das Kabinett am Mittwoch eine Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes beschlossen. Unter anderem sollen Nutzer leichter dagegen vorgehen können, wenn gemeldete Beiträge nicht gelöscht wurden. "Mit der Reform stärken wir die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die Details:

    DAS GESETZ

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    Das vor zwei Jahren beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.

    Die Regeln hätten sich "grundsätzlich bewährt", heißt es im jetzt beschlossenen Gesetzentwurf, dem der Bundestag allerdings noch zustimmen muss. Die bisherigen Erfahrungen zeigten aber "gleichwohl, dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten".

    Eine solche Änderung hat die Bundesregierung bereits vor Wochen in die Wege geleitet: Die Netzwerke sollen Morddrohungen, Volksverhetzung und andere schwere Vergehen künftig nicht nur löschen, sondern auch beim Bundeskriminalamt (BKA) melden.

    EINFACHER ZUR BESCHWERDE

    Das Justizministerium will nun auch nicht länger komplizierte Klickwege hinnehmen, um rechtswidrige Inhalte in den Netzwerken zu melden. "Wer im Netz bedroht und beleidigt wird, muss die Möglichkeit haben, dies dem sozialen Netzwerk einfach und unkompliziert anzuzeigen", betonte Lambrecht. Derzeit müsse man Links oder Screenshots teils händisch kopieren und an anderer Stelle wieder einfügen, erläuterte das Ministerium. Künftig sollen die Meldewege für jeden einfach zu bedienen sein - und zwar direkt von dem Post aus, der als rechtswidrig gemeldet werden soll.

    MEHR RECHTE BEIM LÖSCHEN VON POSTS

    Nicht alle von Nutzern gemeldeten Beiträge werden gelöscht - umgekehrt sind nicht alle Nutzer mit der Löschung ihrer eigenen Posts einverstanden. In beiden Fällen sollen sie künftig vom Netzwerk eine Überprüfung der Entscheidung verlangen können. Facebook, Twitter und Co müssen dann begründen, warum sie einen Post gelöscht haben oder nicht.

    MEHR INFOS FÜR EINE KLAGE VOR GERICHT

    Wer sich vor Gericht gegen Bedrohungen oder Beleidigungen zur Wehr setzen will, soll die erforderlichen Daten künftig deutlich einfacher herausverlangen können als bisher. Die Netzwerke werden dazu verpflichtet, die Identität eines Beleidigers offenzulegen, wenn ein Gericht die Erlaubnis dafür gibt.

    WAS DIE BETROFFENE TECH-BRANCHE DAVON HÄLT

    Aus dem Kreis der Unternehmen wurde schon das ursprüngliche NetzDG kritisiert - weil es staatliche Aufgaben wie die Durchsetzung des Rechts an internationale Konzerne übertrage. Das Justizministerium weist das zurück: Auch wenn die Anbieter einen möglicherweise strafbaren Inhalt erst einmal selbst prüfen sollten, seien es letztlich Gerichte, die die Fälle klärten und über Strafen entschieden.

    Die Reform könne die "Strickfehler" des ursprünglichen Gesetzes nicht beseitigen, beklagte der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder. "Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz." Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben zur Inhalte-Löschung würden nicht ausgeräumt. "Problematisch ist auch die künftige Ungleichbehandlung von Videosharing-Plattformen und sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung sieht für Videosharing-Anbieter das Herkunftsland in der Pflicht - für die sozialen Netzwerke jedoch nach wie vor das Zielland." Der Bitkom will lieber einen kompletten Neuanfang beim Kampf gegen Hasskriminalität im Netz./tam/DP/nas




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