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Berliner Senat verlängert Ausgangsbeschränkungen bis 19. April
BERLIN (dpa-AFX) - Die Menschen in Berlin müssen wegen der Ausbreitung des Coronavirus auch in den kommenden zwei Wochen mit deutlichen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit leben. Der Senat verlängerte das seit 23. März geltende sogenannte Kontaktverbot am Donnerstag wie angekündigt bis zum 19. April, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Zunächst war die Verordnung bis zu diesem Sonntag befristet.
Um Verstöße gegen die Regeln besser ahnden zu können, beschloss der Senat zudem einen Bußgeldkatalog. Zwar waren Bußgelder etwa nach dem Infektionsschutzgesetz auch jetzt schon möglich, nunmehr wurden Details aber präziser gefasst. Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, muss nach dem neuen Bußgeldkatalog bis zu 500 Euro zahlen. Das teilte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Donnerstagabend nach dem Beschluss im Senat mit. Demnach werden 25 bis 500 Euro Bußgeld fällig, wenn sich Menschen in Gruppen von mehr als zwei Personen zusammenstellen und sich womöglich den Aufforderungen der Polizei widersetzen. "Wer seine Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, muss zwischen 10 und 100 Euro an Bußgeld bezahlen", erläuterte Müller.
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Laut Verordnung müssen sich alle Berliner "ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft" aufhalten, um Kontakte zu beschränken und so eine Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Es gibt aber etliche Ausnahmen, die Arztbesuche, den Einkauf, das Gassi-Gehen mit dem Hund oder Sport und Spaziergänge an der frischen Luft ermöglichen sollen. Dazu muss aber ein Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt sein, Ansammlungen von mehr als zwei Personen im Freien sind verboten. Bei Familien darf die Gruppe größer sein./kr/DP/fba