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    Abgasskandal  1155  0 Kommentare VW-Vergleichsangebot nicht lukrativ? Einzelklagen versprechen Erfolg!

    Teilnehmer der Musterfeststellungsklage können sich dem ausgehandelten Vergleich zwischen VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) noch bis zum 30. April 2020 anschließen. Wer sich nicht dafür angemeldet hat, geht erst einmal leer aus. Doch eine solche Entscheidung könnte sich noch auszahlen, denn der Wind hat mittlerweile zugunsten der Verbraucher gedreht. Die anstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 30. April und des Bundesgerichtshofs (BGH) am 5. Mai dürften für geschädigte VW-Kunden erfreulich werden.

    20 von 24 Oberlandesgerichte in Deutschland haben VW im Diesel-Abgasskandal bereits wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Es wird erwartet, dass auch die höchstrichterlichen Urteile sehr verbraucherfreundlich ausfallen werden. Schließlich steht fest, dass die Manipulationen des Abgaskontrollsystems zu einem massiven Wertverlust der betroffenen Diesel-Fahrzeuge geführt haben.

    Warum sich der VW-Vergleich nicht für alle lohnt

    Dieselbesitzer, die ihr Fahrzeug günstig gebraucht gekauft haben und viel damit gefahren sind, könnten von dem Vergleichsangebot profitieren. VW berücksichtigt für die Entschädigungszahlung nämlich nur das Modelljahr und den Fahrzeugtyp. Wer sofort an Geld kommen will, kann dem Vergleich also zustimmen und sich mit der Entschädigungssumme von VW begnügen. VW-Kunden, die einen teuren und wenig genutzten Wagen besitzen, können allerdings bei einer Einzelklage mit einem deutlich höheren Schadensersatz rechnen. Das Vergleichsangebot von VW bewegt sich zwischen 1350 und 6250 Euro – viel zu wenig für ein hochwertiges Dieselfahrzeug. Wer das Angebot annimmt, verpflichtet sich zudem, im Gegenzug auf künftige Klagen zu verzichten.

    Allerdings steht es den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage immer noch frei, ihr individuelles Vergleichsangebot von VW abzulehnen. Denn bei dem VW-Vergleich handelt es sich nicht um einen gerichtlichen Vergleich, sondern um eine außergerichtliche Rahmenvereinbarung, wie der Juraprofessor Lorenz Kähler schon Anfang April in einem FAZ-Artikel ausgeführt hat. Und nur ein gerichtlich genehmigter Vergleich wirke für und gegen alle für das Verfahren angemeldeten Verbraucher, so Kähler.

    Vergleichsangebot gründlich prüfen

    Als Verbraucherrechtskanzlei raten wir vom Abgasskandal betroffenen VW-Dieselbesitzern in jedem Fall, das Vergleichsangebot gründlich zu prüfen: Viele VW-Kunden können mit einer Einzelklage mehr erreichen als mit einem Vergleich beziehungsweise einer Rahmenvereinbarung. Die Oberlandesgerichte entscheiden nämlich mittlerweile sehr verbraucherfreundlich. Zudem wird am 5. Mai das wegweisende Urteil vom Bundesgerichtshof erwartet. Je nachdem, wie die Richter des Bundesgerichtshofs entscheiden, können Kläger dann mit einer höheren Entschädigung rechnen.

    Auch sogenannte deliktische Zinsen ab Kaufdatum könnten dann auf VW zukommen – mehrere Landesgerichte haben bereits so entschieden. Das bedeutet, dass VW betrogenen Kunden Zinsen für den Zeitraum der Nutzung des mangelhaften Fahrzeugs zahlen muss. Wir von der Kanzlei VON RUEDEN konnten schon mehrfach eine Verzinsung des Kaufpreises ab Kaufzeitpunkt durchsetzen – zur großen Freude unserer Mandanten.

    Wer unsicher ist, ob er das Vergleichsangebot von VW annehmen sollte, kann ganz einfach online überprüfen, ob die angebotene Entschädigungssumme von VW angemessen ist oder ob eine Einzelklage mehr bringt. VON RUEDEN vertritt bundesweit geschädigte Dieselfahrer gegen VW und hat bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile im Abgasskandal erkämpft. Wir beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten! Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030 – 200 590 770 oder per E-Mail an info@rueden.de.

     

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
    Abgasskandal VW-Vergleichsangebot nicht lukrativ? Einzelklagen versprechen Erfolg! Teilnehmer der Musterfeststellungsklage können sich dem ausgehandelten Vergleich zwischen VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) noch bis zum 30. April 2020 anschließen. Wer sich nicht dafür angemeldet hat, geht erst einmal leer aus. …

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