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Deutsche Lufthansa AG: Wirtschaftsstabilisierungsfonds stimmt dem Lufthansa Stabilisierungspaket zu - Seite 2
Schließlich werden die Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt durch eine syndizierte Kreditfazilität in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro unter Beteiligung der KfW und privater Banken mit einer Laufzeit von drei Jahren. Diese Fazilität steht noch unter Gremienvorbehalt.
Auflagen betreffen insbesondere den Verzicht auf künftige Dividendenzahlungen und Beschränkungen der Managementvergütung. Außerdem sollen zwei Sitze im Aufsichtsrat in Abstimmung mit der Bundesregierung besetzt werden, wovon ein Aufsichtsrat Mitglied des Prüfungsausschusses werden soll. Außer im Übernahmefall verpflichtet sich der WSF, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung bei den üblichen Beschlüssen ordentlicher Hauptversammlungen nicht auszuüben.
Das Stabilisierungspaket bedarf noch der finalen Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Beide Gremien werden kurzfristig zur Beschlussfassung über das Stabilisierungspaket zusammenkommen. Die Kapitalmaßnahmen hängen von der Zustimmung einer außerordentlichen Hauptversammlung ab.
Das Stabilisierungspaket steht schließlich unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission und etwaiger wettbewerblicher Auflagen.
Verantwortlich: Dennis Weber, Leiter Investor Relations, Telefon 069 / 696 28000
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