Backpfeife, Kommentar zum VW-Urteil des BGH von Carsten Steevens
Frankfurt (ots) - Höchstrichterlich ist nun entschieden, dass Volkswagen in
Deutschland Besitzern von Dieselfahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung
zur Verbesserung von Abgaswerten auf dem Prüfstand Schadenersatz zahlen muss.
Das erste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Dieselskandal nennt die Dinge
beim Namen: Das Verhalten des Autobauers, die Zulassungsbehörde bewusst
getäuscht und Fahrzeuge mit manipulierter Technik in siebenstelliger Stückzahl
in den Verkehr gebracht zu haben, sei "objektiv als sittenwidrig" anzusehen.
Gegenüber unwissenden Käufern sei es "besonders verwerflich" und "mit den
grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren".
Mehr als viereinhalb Jahre nach der von US-Umweltbehörden erzwungenen
Veröffentlichung der Tricksereien ist das BGH-Urteil eine Backpfeife, mit der
die Wolfsburger aber leben können. Für den Konzern, der bislang trotz
erheblicher Mittelabflüsse infolge der Coronakrise nicht vom Vorschlag einer
erheblichen Dividendensteigerung für das vergangene Geschäftsjahr abrückt,
werden die zusätzlichen Belastungen bei 60000 anhängigen Zivilklagen in
Deutschland verkraftbar sein.
Deutschland Besitzern von Dieselfahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung
zur Verbesserung von Abgaswerten auf dem Prüfstand Schadenersatz zahlen muss.
Das erste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Dieselskandal nennt die Dinge
beim Namen: Das Verhalten des Autobauers, die Zulassungsbehörde bewusst
getäuscht und Fahrzeuge mit manipulierter Technik in siebenstelliger Stückzahl
in den Verkehr gebracht zu haben, sei "objektiv als sittenwidrig" anzusehen.
Gegenüber unwissenden Käufern sei es "besonders verwerflich" und "mit den
grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren".
Mehr als viereinhalb Jahre nach der von US-Umweltbehörden erzwungenen
Veröffentlichung der Tricksereien ist das BGH-Urteil eine Backpfeife, mit der
die Wolfsburger aber leben können. Für den Konzern, der bislang trotz
erheblicher Mittelabflüsse infolge der Coronakrise nicht vom Vorschlag einer
erheblichen Dividendensteigerung für das vergangene Geschäftsjahr abrückt,
werden die zusätzlichen Belastungen bei 60000 anhängigen Zivilklagen in
Deutschland verkraftbar sein.
Dazu trägt die Entscheidung aus Karlsruhe selbst bei, indem die Abnutzung der
Fahrzeuge bei der Berechnung der einzelnen Entschädigungssummen zu
berücksichtigen sein wird. Zudem hat sich die Zahl der
Entschädigungsberechtigten, noch kurz bevor der BGH Anfang Mai seine
verbraucherfreundliche Position andeutete, reduziert. Mit Verbraucherschützern
erzielte der Autobauer einen Vergleich, der rund 240000 Dieselhaltern die
Rückerstattung von im Durchschnitt 15 Prozent des jeweiligen Kaufpreises
zusichert. Dafür zahlen die Wolfsburger rund 750 Mill. Euro.
Um in den USA, einem Nischenmarkt für die Niedersachsen, im Dieselskandal bei
rund einer halben Million betroffener Fahrzeuge Rechtssicherheit zu erlangen,
wurden dem Konzern innerhalb kurzer Zeit mehr als 20 Mrd. Euro aufgebürdet.
Gemessen an ursprünglich 2,4 Millionen in Deutschland betroffenen
Dieselfahrzeugen wird Volkswagen glimpflich davonkommen. Das auch deshalb, weil
der BGH erst jetzt ein Urteil gesprochen hat.
Einen Schlussstrich unter den Abgasskandal bedeutet die Entscheidung nicht. Wer
in Wolfsburg wann was wusste von den Manipulationen, ist weiterhin offen. Der
Gesetzgeber wird überlegen müssen, wie er die (zivil)rechtliche Bewältigung
solcher Skandale in Deutschland verbessern kann.
Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion
Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/30377/4605825
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Fahrzeuge bei der Berechnung der einzelnen Entschädigungssummen zu
berücksichtigen sein wird. Zudem hat sich die Zahl der
Entschädigungsberechtigten, noch kurz bevor der BGH Anfang Mai seine
verbraucherfreundliche Position andeutete, reduziert. Mit Verbraucherschützern
erzielte der Autobauer einen Vergleich, der rund 240000 Dieselhaltern die
Rückerstattung von im Durchschnitt 15 Prozent des jeweiligen Kaufpreises
zusichert. Dafür zahlen die Wolfsburger rund 750 Mill. Euro.
Um in den USA, einem Nischenmarkt für die Niedersachsen, im Dieselskandal bei
rund einer halben Million betroffener Fahrzeuge Rechtssicherheit zu erlangen,
wurden dem Konzern innerhalb kurzer Zeit mehr als 20 Mrd. Euro aufgebürdet.
Gemessen an ursprünglich 2,4 Millionen in Deutschland betroffenen
Dieselfahrzeugen wird Volkswagen glimpflich davonkommen. Das auch deshalb, weil
der BGH erst jetzt ein Urteil gesprochen hat.
Einen Schlussstrich unter den Abgasskandal bedeutet die Entscheidung nicht. Wer
in Wolfsburg wann was wusste von den Manipulationen, ist weiterhin offen. Der
Gesetzgeber wird überlegen müssen, wie er die (zivil)rechtliche Bewältigung
solcher Skandale in Deutschland verbessern kann.
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