checkAd

     131  0 Kommentare Backpfeife, Kommentar zum VW-Urteil des BGH von Carsten Steevens

    Frankfurt (ots) - Höchstrichterlich ist nun entschieden, dass Volkswagen in
    Deutschland Besitzern von Dieselfahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung
    zur Verbesserung von Abgaswerten auf dem Prüfstand Schadenersatz zahlen muss.
    Das erste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Dieselskandal nennt die Dinge
    beim Namen: Das Verhalten des Autobauers, die Zulassungsbehörde bewusst
    getäuscht und Fahrzeuge mit manipulierter Technik in siebenstelliger Stückzahl
    in den Verkehr gebracht zu haben, sei "objektiv als sittenwidrig" anzusehen.
    Gegenüber unwissenden Käufern sei es "besonders verwerflich" und "mit den
    grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren".

    Mehr als viereinhalb Jahre nach der von US-Umweltbehörden erzwungenen
    Veröffentlichung der Tricksereien ist das BGH-Urteil eine Backpfeife, mit der
    die Wolfsburger aber leben können. Für den Konzern, der bislang trotz
    erheblicher Mittelabflüsse infolge der Coronakrise nicht vom Vorschlag einer
    erheblichen Dividendensteigerung für das vergangene Geschäftsjahr abrückt,
    werden die zusätzlichen Belastungen bei 60000 anhängigen Zivilklagen in
    Deutschland verkraftbar sein.

    Dazu trägt die Entscheidung aus Karlsruhe selbst bei, indem die Abnutzung der
    Fahrzeuge bei der Berechnung der einzelnen Entschädigungssummen zu
    berücksichtigen sein wird. Zudem hat sich die Zahl der
    Entschädigungsberechtigten, noch kurz bevor der BGH Anfang Mai seine
    verbraucherfreundliche Position andeutete, reduziert. Mit Verbraucherschützern
    erzielte der Autobauer einen Vergleich, der rund 240000 Dieselhaltern die
    Rückerstattung von im Durchschnitt 15 Prozent des jeweiligen Kaufpreises
    zusichert. Dafür zahlen die Wolfsburger rund 750 Mill. Euro.

    Um in den USA, einem Nischenmarkt für die Niedersachsen, im Dieselskandal bei
    rund einer halben Million betroffener Fahrzeuge Rechtssicherheit zu erlangen,
    wurden dem Konzern innerhalb kurzer Zeit mehr als 20 Mrd. Euro aufgebürdet.
    Gemessen an ursprünglich 2,4 Millionen in Deutschland betroffenen
    Dieselfahrzeugen wird Volkswagen glimpflich davonkommen. Das auch deshalb, weil
    der BGH erst jetzt ein Urteil gesprochen hat.

    Einen Schlussstrich unter den Abgasskandal bedeutet die Entscheidung nicht. Wer
    in Wolfsburg wann was wusste von den Manipulationen, ist weiterhin offen. Der
    Gesetzgeber wird überlegen müssen, wie er die (zivil)rechtliche Bewältigung
    solcher Skandale in Deutschland verbessern kann.

    Pressekontakt:

    Börsen-Zeitung
    Redaktion

    Telefon: 069--2732-0
    www.boersen-zeitung.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/30377/4605825
    OTS: Börsen-Zeitung



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Backpfeife, Kommentar zum VW-Urteil des BGH von Carsten Steevens Höchstrichterlich ist nun entschieden, dass Volkswagen in Deutschland Besitzern von Dieselfahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung zur Verbesserung von Abgaswerten auf dem Prüfstand Schadenersatz zahlen muss. Das erste Urteil des …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer