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    DGAP-Adhoc  215  0 Kommentare MagForce AG schliesst Vereinbarung mit Yorkville über die Ausgabe von Wandelanleihen in Höhe von bis zu EUR 15 Mio. ab





    DGAP-Ad-hoc: MagForce AG / Schlagwort(e): Finanzierung


    MagForce AG schliesst Vereinbarung mit Yorkville über die Ausgabe von Wandelanleihen in Höhe von bis zu EUR 15 Mio. ab


    24.06.2020 / 17:56 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    MagForce AG schliesst Vereinbarung mit Yorkville über die Ausgabe von Wandelanleihen in Höhe von bis zu EUR 15 Mio. ab



    Berlin, den 24. Juni 2020 - Die MagForce AG (Frankfurt, Scale, Xetra: MF6, ISIN: DE000A0HGQF5), ein auf dem Gebiet der Nanotechnologie führendes Medizintechnik-Unternehmen mit Fokus auf den Bereich der Onkologie, hat heute mit der US-amerikanischen Investmentfirma Yorkville Advisors Global LP ("Yorkville") eine Vereinbarung über eine Wachstumsfinanzierung in Höhe von bis zu EUR 15 Mio. unterteilt in voraussichtlich bis zu fünf Tranchen in Form von Wandelschuldverschreibungen abgeschlossen.



    Die erste Tranche in Höhe von EUR 2,5 Mio. soll in Kürze in Anspruch genommen werden. Der Zugang zu diesem Kapital ermöglicht es MagForce, seine kommerzielle Strategie und den Roll-out seines NanoTherm Therapiesystems weiter umzusetzen. Gemäß der Vereinbarung ist Yorkville bis Juni 2023 verpflichtet, Wandelanleihen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15 Mio. zu einem Ausgabepreis von 95% des Nominalbetrags zu zeichnen. MagForce kann nach eigenem Ermessen unter bestimmten Bedingungen die jeweils nächste Tranche Wandelanleihen an Yorkville ausgeben. Die unbesicherten Wandelanleihen haben jeweils eine Laufzeit von 12 Monaten und sind während der Laufzeit durch den Inhaber der Wandelanleihen in MagForce-Aktien wandelbar. Gegen Zahlung einer Gebühr kann MagForce die Laufzeit der Wandelanleihen um bis zu 6 Monate verlängern. Der Wandlungspreis wird unter Berücksichtigung eines 5%-Abschlags auf den volumengewichteten 5-Tages-Durchschnittskurs der MagForce-Aktie unmittelbar vor der Wandlung festgelegt, darf aber nicht niedriger sein als 80% des volumengewichteten 10-Tages-Durchschnittskurses der MagForce-Aktie vor Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der Wandelanleihen. Zinsen werden während der Laufzeit nicht gezahlt. Soweit nach der Ermächtigung der MagForce-Hauptversammlung vom 9. August 2018 zulässig, werden die Wandelanleihen ohne Bezugsrecht für die bestehenden Aktionäre begeben. Für die volle Ausschöpfung des Nominalbetrags von EUR 15 Mio. unter Bezugsrechtsausschluss sind gegebenenfalls noch zusätzliche Ermächtigungen durch die Hauptversammlung erforderlich.

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