Der nächste Kraftakt, Kommentar zu Bayer von Annette Becker
Frankfurt (ots) - Nur geträumt? Diese Frage muss sich jeder stellen, der vor
zwei Wochen die Jubelstürme ob des Vergleichs von Bayer im Zusammenhang mit den
Glyphosat-Klagen vernahm. Keine Frage, die Kosten sind mit bis zu 10,9 Mrd. Euro
kein Pappenstiel, daran ließ auch Bayer-Chef Werner Baumann keine Zweifel. Doch
überwog trotz alledem die Freude, nach zwei Jahren Hängepartie endlich einen
Schlussstrich unter die unrühmliche Causa ziehen zu können.
Seit Montagnacht ist allerdings klar, dass das Schlusswort in dieser Sache noch
nicht gesprochen ist. Denn der Nebensatz, dass Richter Vince Chhabria - eben
jener Richter, der Bayer im April 2019 in die Mediation zwang - dem Konstrukt
zur Beilegung möglicher künftiger Klagen noch zustimmen muss, war mehr als die
übliche Floskel eines Zustimmungsvorbehalts. Im Gegenteil: Wie der Richter jetzt
wissen lässt, steht er der gefundenen Lösung tendenziell ablehnend gegenüber.
zwei Wochen die Jubelstürme ob des Vergleichs von Bayer im Zusammenhang mit den
Glyphosat-Klagen vernahm. Keine Frage, die Kosten sind mit bis zu 10,9 Mrd. Euro
kein Pappenstiel, daran ließ auch Bayer-Chef Werner Baumann keine Zweifel. Doch
überwog trotz alledem die Freude, nach zwei Jahren Hängepartie endlich einen
Schlussstrich unter die unrühmliche Causa ziehen zu können.
Seit Montagnacht ist allerdings klar, dass das Schlusswort in dieser Sache noch
nicht gesprochen ist. Denn der Nebensatz, dass Richter Vince Chhabria - eben
jener Richter, der Bayer im April 2019 in die Mediation zwang - dem Konstrukt
zur Beilegung möglicher künftiger Klagen noch zustimmen muss, war mehr als die
übliche Floskel eines Zustimmungsvorbehalts. Im Gegenteil: Wie der Richter jetzt
wissen lässt, steht er der gefundenen Lösung tendenziell ablehnend gegenüber.
Der gesamte Vergleich, um den Bayer mit den Klägerkanzleien in den USA über
Monate hart gerungen hat, ist damit zwar nicht hinfällig. Doch sollte man die
Frage nach dem Umgang mit möglichen künftigen Schadenersatzklagen im
Zusammenhang mit Glyphosat keinesfalls als Bagatelle abtun. Das tückische an der
Thematik ist, dass viel Zeit zwischen der Nutzung des Herbizids Roundup und dem
Auftreten von Lymphdrüsenkrebs vergehen kann. Wobei in dieser Formulierung schon
unterstellt ist, dass es einen Kausalzusammenhang zwischen der Erkrankung und
dem Einsatz des glyphosathaltigen Herbizids gibt. Eine solche
Ursache-Folge-Kette ist bis heute unter Wissenschaftlern heftig umstritten und
wird von Bayer aufs Schärfste negiert.
Mit dem Vorstoß, die Untersuchung über diesen Zusammenhang an ein mit
Wissenschaftlern besetztes Gremium zu übertragen und dessen Entscheidung ohne
Wenn und Aber zu akzeptieren, schlägt Bayer im Rahmen des Vergleichs jedenfalls
einen Weg ein, der viel Vertrauen in das Herbizid voraussetzt.
Im Mittelpunkt steht für Bayer, die Diskussion endlich aus den Gerichtssälen
herauszuholen, vermochten die zur Verteidigung vorgelegten wissenschaftlichen
Belege in den drei bisherigen Prozessen die Geschworenen doch nicht zu
überzeugen. Das genau ist aber einer der Punkte, an denen sich der US-Richter
reibt. Nun liegt es an den Vergleichsparteien, das Gericht von der
Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit des Vorschlags zum Umgang mit künftigen Klagen
zu überzeugen. Vermutlich keine unlösbare Aufgabe, aber ein weiterer Kraftakt.
Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion
Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/30377/4645787
OTS: Börsen-Zeitung
Monate hart gerungen hat, ist damit zwar nicht hinfällig. Doch sollte man die
Frage nach dem Umgang mit möglichen künftigen Schadenersatzklagen im
Zusammenhang mit Glyphosat keinesfalls als Bagatelle abtun. Das tückische an der
Thematik ist, dass viel Zeit zwischen der Nutzung des Herbizids Roundup und dem
Auftreten von Lymphdrüsenkrebs vergehen kann. Wobei in dieser Formulierung schon
unterstellt ist, dass es einen Kausalzusammenhang zwischen der Erkrankung und
dem Einsatz des glyphosathaltigen Herbizids gibt. Eine solche
Ursache-Folge-Kette ist bis heute unter Wissenschaftlern heftig umstritten und
wird von Bayer aufs Schärfste negiert.
Mit dem Vorstoß, die Untersuchung über diesen Zusammenhang an ein mit
Wissenschaftlern besetztes Gremium zu übertragen und dessen Entscheidung ohne
Wenn und Aber zu akzeptieren, schlägt Bayer im Rahmen des Vergleichs jedenfalls
einen Weg ein, der viel Vertrauen in das Herbizid voraussetzt.
Im Mittelpunkt steht für Bayer, die Diskussion endlich aus den Gerichtssälen
herauszuholen, vermochten die zur Verteidigung vorgelegten wissenschaftlichen
Belege in den drei bisherigen Prozessen die Geschworenen doch nicht zu
überzeugen. Das genau ist aber einer der Punkte, an denen sich der US-Richter
reibt. Nun liegt es an den Vergleichsparteien, das Gericht von der
Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit des Vorschlags zum Umgang mit künftigen Klagen
zu überzeugen. Vermutlich keine unlösbare Aufgabe, aber ein weiterer Kraftakt.
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