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     147  0 Kommentare Jetzt feuchte Häuser und Keller sanieren / Bares Geld sparen mit Mehrwertsteuersenkung & Co. (FOTO)

    Köln.Kürten. (ots) - Das neue Konjunkturpaket der Bundesregierung hat die
    zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer umgesetzt. Von 19 auf 16 Prozent ist sie
    vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 reduziert worden. Eine gute Gelegenheit,
    zum Beispiel sein Haus in Schuss zu bringen und feuchte Kellerräume trockenlegen
    zu lassen. Einer Nutzung z. B. als Stauraum, Hobbykeller oder zusätzlicher
    Wohnraum steht dann nichts mehr im Wege - und der Wert der Immobilie wird
    gleichzeitig gesteigert. Zusammen mit dem sogenannten "Sanierungs-Bonus",
    günstigen Sanierungskrediten vieler Hausbanken und Zuschüssen aus öffentlichen
    Förderprogrammen lässt sich die reduzierte Mehrwertsteuer so optimal nutzen.

    3 Prozent günstiger durch Senkung der Mehrwertsteuer

    Um die Konjunktur zu beleben, hat die Bundesregierung zum 1. Juli 2020 die
    Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt. "Dadurch ergibt sich auch eine
    Ersparnis für unsere Kunden", betont Uwe Neumann, Prokurist des
    Sanierungsunternehmens ISOTEC. "Alle Arbeiten, die wir bis zum 31. Dezember 2020
    abgeschlossen haben und von unseren Kunden abgenommen wurden, werden für sie
    durch die Senkung der Mehrwertsteuer drei Prozent günstiger."

    1.200 Euro Sanierungsbonus nutzen

    Neben diesem Anreiz können Immobilienbesitzer, die ihr Haus von Feuchtschäden
    befreien lassen, auch den sogenannten "Sanierungs-Bonus" nutzen. 1.200 Euro
    Steuerbonus auf Sanierungsleistungen gewährt der Staat den Eigentümern
    selbstgenutzter Immobilien. Der Sanierungs-Bonus erfasst 20 Prozent der
    Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten mit entsprechendem Mehrwertsteueranteil und
    kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig: Der
    Sanierungs-Bonus kann sogar zusätzlich zum Steuerbonus für haushaltsnahe
    Dienstleistungen bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden - und wird
    nicht damit verrechnet. "Wir empfehlen, all diese steuerlichen Fragen und die
    persönliche Anwendbarkeit vor Investitionsentscheidungen immer mit dem eigenen
    Steuerberater zu besprechen, denn es gibt auch Ausnahme-Regelungen", so Uwe
    Neumann.

    Günstige Sanierungskredite

    Darüber hinaus vergeben Banken und Sparkassen spezielle Sanierungskredite, die
    an diesen Zweck gebunden sind. Deshalb wird bei der Kreditvergabe die genaue
    Bestimmung des Darlehens vermerkt. Ein Vorteil dieser Zweckbindung ist, dass
    Banken diese Kredite zu deutlich günstigeren Konditionen anbieten als z.B.
    normale Konsumdarlehen. Auch wenn die Zinssätze für einen Sanierungskredit
    möglicherweise etwas höher ausfallen als bei einem Baudarlehen, haben sie im
    Unterschied zu diesen normalerweise keine Eintragung einer Grundschuld ins
    Grundbuch zur Folge.

    Weitere staatliche Förderungen

    Nicht zuletzt lässt sich die professionelle Beseitigung von Feuchtschäden oft
    mit einer sogenannten "energetischen Sanierung" kombinieren und entsprechend
    fördern. Systemlösungen wie beispielsweis die ISOTEC-Innendämmung werden von der
    KfW Bank im Rahmen der Programme 151/152 "Bauen, Wohnen, Energie sparen"
    gefördert. Aber auch Abdichtungsmaßnahmen wie die Horizontalsperre mit
    Spezialparaffin, Innen- und Außenabdichtung des Kellers werden in einem
    Gesamtkonzept zur energetischen Sanierung mitgefördert. Details dazu erhalten
    Interessenten zum Beispiel unter
    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/

    Fazit: die Zeit für Sanierungen am Haus ist aktuell günstig wie lange nicht.

    Pressekontakt:

    ISOTEC GmbH
    Pressesprecher Thomas Bahne
    Cliev 21
    51515 Kürten
    bahne@isotec.de
    02207 / 84 76 0

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/54519/4645959
    OTS: ISOTEC GmbH



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