Jetzt feuchte Häuser und Keller sanieren / Bares Geld sparen mit Mehrwertsteuersenkung & Co. (FOTO)
Köln.Kürten. (ots) - Das neue Konjunkturpaket der Bundesregierung hat die
zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer umgesetzt. Von 19 auf 16 Prozent ist sie
vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 reduziert worden. Eine gute Gelegenheit,
zum Beispiel sein Haus in Schuss zu bringen und feuchte Kellerräume trockenlegen
zu lassen. Einer Nutzung z. B. als Stauraum, Hobbykeller oder zusätzlicher
Wohnraum steht dann nichts mehr im Wege - und der Wert der Immobilie wird
gleichzeitig gesteigert. Zusammen mit dem sogenannten "Sanierungs-Bonus",
günstigen Sanierungskrediten vieler Hausbanken und Zuschüssen aus öffentlichen
Förderprogrammen lässt sich die reduzierte Mehrwertsteuer so optimal nutzen.
3 Prozent günstiger durch Senkung der Mehrwertsteuer
zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer umgesetzt. Von 19 auf 16 Prozent ist sie
vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 reduziert worden. Eine gute Gelegenheit,
zum Beispiel sein Haus in Schuss zu bringen und feuchte Kellerräume trockenlegen
zu lassen. Einer Nutzung z. B. als Stauraum, Hobbykeller oder zusätzlicher
Wohnraum steht dann nichts mehr im Wege - und der Wert der Immobilie wird
gleichzeitig gesteigert. Zusammen mit dem sogenannten "Sanierungs-Bonus",
günstigen Sanierungskrediten vieler Hausbanken und Zuschüssen aus öffentlichen
Förderprogrammen lässt sich die reduzierte Mehrwertsteuer so optimal nutzen.
3 Prozent günstiger durch Senkung der Mehrwertsteuer
Um die Konjunktur zu beleben, hat die Bundesregierung zum 1. Juli 2020 die
Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt. "Dadurch ergibt sich auch eine
Ersparnis für unsere Kunden", betont Uwe Neumann, Prokurist des
Sanierungsunternehmens ISOTEC. "Alle Arbeiten, die wir bis zum 31. Dezember 2020
abgeschlossen haben und von unseren Kunden abgenommen wurden, werden für sie
durch die Senkung der Mehrwertsteuer drei Prozent günstiger."
1.200 Euro Sanierungsbonus nutzen
Neben diesem Anreiz können Immobilienbesitzer, die ihr Haus von Feuchtschäden
befreien lassen, auch den sogenannten "Sanierungs-Bonus" nutzen. 1.200 Euro
Steuerbonus auf Sanierungsleistungen gewährt der Staat den Eigentümern
selbstgenutzter Immobilien. Der Sanierungs-Bonus erfasst 20 Prozent der
Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten mit entsprechendem Mehrwertsteueranteil und
kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig: Der
Sanierungs-Bonus kann sogar zusätzlich zum Steuerbonus für haushaltsnahe
Dienstleistungen bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden - und wird
nicht damit verrechnet. "Wir empfehlen, all diese steuerlichen Fragen und die
persönliche Anwendbarkeit vor Investitionsentscheidungen immer mit dem eigenen
Steuerberater zu besprechen, denn es gibt auch Ausnahme-Regelungen", so Uwe
Neumann.
Günstige Sanierungskredite
Darüber hinaus vergeben Banken und Sparkassen spezielle Sanierungskredite, die
an diesen Zweck gebunden sind. Deshalb wird bei der Kreditvergabe die genaue
Bestimmung des Darlehens vermerkt. Ein Vorteil dieser Zweckbindung ist, dass
Banken diese Kredite zu deutlich günstigeren Konditionen anbieten als z.B.
normale Konsumdarlehen. Auch wenn die Zinssätze für einen Sanierungskredit
möglicherweise etwas höher ausfallen als bei einem Baudarlehen, haben sie im
Unterschied zu diesen normalerweise keine Eintragung einer Grundschuld ins
Grundbuch zur Folge.
Weitere staatliche Förderungen
Nicht zuletzt lässt sich die professionelle Beseitigung von Feuchtschäden oft
mit einer sogenannten "energetischen Sanierung" kombinieren und entsprechend
fördern. Systemlösungen wie beispielsweis die ISOTEC-Innendämmung werden von der
KfW Bank im Rahmen der Programme 151/152 "Bauen, Wohnen, Energie sparen"
gefördert. Aber auch Abdichtungsmaßnahmen wie die Horizontalsperre mit
Spezialparaffin, Innen- und Außenabdichtung des Kellers werden in einem
Gesamtkonzept zur energetischen Sanierung mitgefördert. Details dazu erhalten
Interessenten zum Beispiel unter
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/
Fazit: die Zeit für Sanierungen am Haus ist aktuell günstig wie lange nicht.
Pressekontakt:
ISOTEC GmbH
Pressesprecher Thomas Bahne
Cliev 21
51515 Kürten
bahne@isotec.de
02207 / 84 76 0
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/54519/4645959
OTS: ISOTEC GmbH
Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt. "Dadurch ergibt sich auch eine
Ersparnis für unsere Kunden", betont Uwe Neumann, Prokurist des
Sanierungsunternehmens ISOTEC. "Alle Arbeiten, die wir bis zum 31. Dezember 2020
abgeschlossen haben und von unseren Kunden abgenommen wurden, werden für sie
durch die Senkung der Mehrwertsteuer drei Prozent günstiger."
1.200 Euro Sanierungsbonus nutzen
Neben diesem Anreiz können Immobilienbesitzer, die ihr Haus von Feuchtschäden
befreien lassen, auch den sogenannten "Sanierungs-Bonus" nutzen. 1.200 Euro
Steuerbonus auf Sanierungsleistungen gewährt der Staat den Eigentümern
selbstgenutzter Immobilien. Der Sanierungs-Bonus erfasst 20 Prozent der
Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten mit entsprechendem Mehrwertsteueranteil und
kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig: Der
Sanierungs-Bonus kann sogar zusätzlich zum Steuerbonus für haushaltsnahe
Dienstleistungen bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden - und wird
nicht damit verrechnet. "Wir empfehlen, all diese steuerlichen Fragen und die
persönliche Anwendbarkeit vor Investitionsentscheidungen immer mit dem eigenen
Steuerberater zu besprechen, denn es gibt auch Ausnahme-Regelungen", so Uwe
Neumann.
Günstige Sanierungskredite
Darüber hinaus vergeben Banken und Sparkassen spezielle Sanierungskredite, die
an diesen Zweck gebunden sind. Deshalb wird bei der Kreditvergabe die genaue
Bestimmung des Darlehens vermerkt. Ein Vorteil dieser Zweckbindung ist, dass
Banken diese Kredite zu deutlich günstigeren Konditionen anbieten als z.B.
normale Konsumdarlehen. Auch wenn die Zinssätze für einen Sanierungskredit
möglicherweise etwas höher ausfallen als bei einem Baudarlehen, haben sie im
Unterschied zu diesen normalerweise keine Eintragung einer Grundschuld ins
Grundbuch zur Folge.
Weitere staatliche Förderungen
Nicht zuletzt lässt sich die professionelle Beseitigung von Feuchtschäden oft
mit einer sogenannten "energetischen Sanierung" kombinieren und entsprechend
fördern. Systemlösungen wie beispielsweis die ISOTEC-Innendämmung werden von der
KfW Bank im Rahmen der Programme 151/152 "Bauen, Wohnen, Energie sparen"
gefördert. Aber auch Abdichtungsmaßnahmen wie die Horizontalsperre mit
Spezialparaffin, Innen- und Außenabdichtung des Kellers werden in einem
Gesamtkonzept zur energetischen Sanierung mitgefördert. Details dazu erhalten
Interessenten zum Beispiel unter
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/
Fazit: die Zeit für Sanierungen am Haus ist aktuell günstig wie lange nicht.
Pressekontakt:
ISOTEC GmbH
Pressesprecher Thomas Bahne
Cliev 21
51515 Kürten
bahne@isotec.de
02207 / 84 76 0
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/54519/4645959
OTS: ISOTEC GmbH