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    DGAP-Adhoc  146  0 Kommentare NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um - Seite 2



    Die Kapitalerhöhung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister; die Gesellschaft geht davon aus, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 14. August 2020 im Handelsregister eingetragen wird.



    Die Lieferung der Aktien erfolgt unter der ISIN DE000A289U87 unverzüglich nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und ihrer Verbriefung.



    Eine Zulassung der Aktien zum Börsenhandel soll zeitnah innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen. Die Zulassung soll auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu billigenden Wertpapierprospekts erfolgen.



    Der Gesellschaft fließt ein Bruttoemissionserlös von rund EUR 3,758 Mio. zu. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung zur weiteren Entwicklung der Produkte in den Bereichen Virtual Reality und 3D-Scannersysteme sowie deren Markteinführung zu verwenden. Die Gesellschaft kann zudem auf fortbestehende Finanzierungszusagen in Höhe von EUR 7 Mio zurückgreifen.




    Kontakt:

    NEXR Technologies SE

    Lydia Herrmann

    Investor Relations

    Charlottenstraße 4

    10969 Berlin

    Deutschland
    l.herrmann@nexr-technologies.com
    www.nexr-technologies.com

    Telefon: +49 (0) 30 403 680 14-3

    Fax: +49 (0) 30 403 680 14-1




    Wichtiger Hinweis

    Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Angebot erfolgte ausschließlich durch und auf Basis des von der Gesellschaft veröffentlichen Bezugsangebots.



    Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt dar. Das Bezugsangebot an die Direktbezugsaktionäre und das Bezugsangebot an die Streubesitzaktionäre wurden auf Grundlage von Art. 1 Abs. 4 lit. d der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (Prospektverordnung) und auf Grundlage von § 3 Nr. 1 WpPG in Form eines prospektfreien öffentlichen Angebots in Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft hat daher keinen Prospekt in Bezug auf die Neuen Aktien und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellt und veröffentlicht.

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