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    VW-Dieselabgasskandal beim EA189  158  0 Kommentare Individualklage als die beste Lösung! (FOTO)

    Mönchengladbach (ots) - Die Chancen, Schadensersatz aufgrund des vorsätzlichen
    sittenwidrigen Betruges im Dieselskandal für ein Fahrzeug mit dem
    Volkswagen-Dieselmotor EA189 zu erhalten, sind so groß wie kaum zuvor, weil die
    Gerichte sehr verbraucherfreundlich urteilen. Die Ablehnung einer Sammelklage am
    Landgericht Ingolstadt zeigt jetzt, dass die Individualklage der kürzeste Weg
    mit den höchsten Erfolgsaussichten im Dieselskandal ist. Das gilt natürlich auch
    beim VW-Nachfolgemotor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6, dem Dieselgate 2.0.

    Es ist ein echter Paukenschlag in der Rechtsprechung zum VW-Dieselskandal: Das
    Landgericht Ingolstadt hat eine Sammelklage von 2.850 Audi- und VW-Kunden gegen
    den Automobilkonzern auf Entschädigungszahlungen im Zuge des Dieselskandals
    abgelehnt. Jedoch nicht, weil die Richter generell keine Schadensersatzpflichten
    seitens der Hersteller sehen, denn auf den technischen Sachverhalt stellten die
    Richter gar nicht ab. Ihnen ging es vielmehr um einen erheblichen Verstoß gegen
    das Rechtsdienstleistungsgesetz aufgrund einer Klausel der
    Abtretungsvereinbarung der als Klägervertreterin auftretenden Financialright
    GmbH mit ihren Mandanten. Die kostenpflichtige Klageabweisung erfolgte damit
    bereits aufgrund bemängelter formeller Rahmenbedingungen, als das Gericht bei
    der obligatorisch die Rechtskonformität der Sammelklage geprüft hatte.

    "Das ist für die geschädigten Verbraucher natürlich ein ärgerliches Urteil.
    Immerhin ist es in dem Verfahren um Schadensersatzansprüche von gut 77 Millionen
    Euro gegangen. Dabei sind die Chancen, Schadensersatz aufgrund des vorsätzlichen
    sittenwidrigen Betrugs für ein Fahrzeug mit dem VW-Dieselmotor EA189 zu
    erhalten, so groß wie kaum zuvor, weil die Gerichte sehr verbraucherfreundlich
    urteilen", sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die
    Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte befasst sich ausschließlich mit Anleger- und
    Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des
    gesamten Dieselabgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als
    "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

    Vor allem kritisierten die Richter den wirtschaftlichen Druck, der durch die
    Abtretungsvereinbarung für die Mandanten aufgebaut werde. Zwar habe der
    Klägervertreter Financialright seinen Mandanten Kostenfreiheit für das
    Ingolstädter Verfahren zugesichert, jedoch nicht für den Fall, dass ein Kläger
    einen möglicherweise zu erzielenden Vergleich nicht mittragen wolle. Dies
    vertrage sich nicht mit den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
    Financialright hatte sich nach Darstellung des Gerichts für den Erfolgsfall eine
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