VW-Dieselabgasskandal beim EA189
Individualklage als die beste Lösung! (FOTO)
Mönchengladbach (ots) - Die Chancen, Schadensersatz aufgrund des vorsätzlichen
sittenwidrigen Betruges im Dieselskandal für ein Fahrzeug mit dem
Volkswagen-Dieselmotor EA189 zu erhalten, sind so groß wie kaum zuvor, weil die
Gerichte sehr verbraucherfreundlich urteilen. Die Ablehnung einer Sammelklage am
Landgericht Ingolstadt zeigt jetzt, dass die Individualklage der kürzeste Weg
mit den höchsten Erfolgsaussichten im Dieselskandal ist. Das gilt natürlich auch
beim VW-Nachfolgemotor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6, dem Dieselgate 2.0.
Es ist ein echter Paukenschlag in der Rechtsprechung zum VW-Dieselskandal: Das
Landgericht Ingolstadt hat eine Sammelklage von 2.850 Audi- und VW-Kunden gegen
den Automobilkonzern auf Entschädigungszahlungen im Zuge des Dieselskandals
abgelehnt. Jedoch nicht, weil die Richter generell keine Schadensersatzpflichten
seitens der Hersteller sehen, denn auf den technischen Sachverhalt stellten die
Richter gar nicht ab. Ihnen ging es vielmehr um einen erheblichen Verstoß gegen
das Rechtsdienstleistungsgesetz aufgrund einer Klausel der
Abtretungsvereinbarung der als Klägervertreterin auftretenden Financialright
GmbH mit ihren Mandanten. Die kostenpflichtige Klageabweisung erfolgte damit
bereits aufgrund bemängelter formeller Rahmenbedingungen, als das Gericht bei
der obligatorisch die Rechtskonformität der Sammelklage geprüft hatte.
"Das ist für die geschädigten Verbraucher natürlich ein ärgerliches Urteil.
Immerhin ist es in dem Verfahren um Schadensersatzansprüche von gut 77 Millionen
Euro gegangen. Dabei sind die Chancen, Schadensersatz aufgrund des vorsätzlichen
sittenwidrigen Betrugs für ein Fahrzeug mit dem VW-Dieselmotor EA189 zu
erhalten, so groß wie kaum zuvor, weil die Gerichte sehr verbraucherfreundlich
urteilen", sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die
Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte befasst sich ausschließlich mit Anleger- und
Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des
gesamten Dieselabgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als
"Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Vor allem kritisierten die Richter den wirtschaftlichen Druck, der durch die
Abtretungsvereinbarung für die Mandanten aufgebaut werde. Zwar habe der
Klägervertreter Financialright seinen Mandanten Kostenfreiheit für das
Ingolstädter Verfahren zugesichert, jedoch nicht für den Fall, dass ein Kläger
einen möglicherweise zu erzielenden Vergleich nicht mittragen wolle. Dies
vertrage sich nicht mit den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Financialright hatte sich nach Darstellung des Gerichts für den Erfolgsfall eine
sittenwidrigen Betruges im Dieselskandal für ein Fahrzeug mit dem
Volkswagen-Dieselmotor EA189 zu erhalten, sind so groß wie kaum zuvor, weil die
Gerichte sehr verbraucherfreundlich urteilen. Die Ablehnung einer Sammelklage am
Landgericht Ingolstadt zeigt jetzt, dass die Individualklage der kürzeste Weg
mit den höchsten Erfolgsaussichten im Dieselskandal ist. Das gilt natürlich auch
beim VW-Nachfolgemotor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6, dem Dieselgate 2.0.
Es ist ein echter Paukenschlag in der Rechtsprechung zum VW-Dieselskandal: Das
Landgericht Ingolstadt hat eine Sammelklage von 2.850 Audi- und VW-Kunden gegen
den Automobilkonzern auf Entschädigungszahlungen im Zuge des Dieselskandals
abgelehnt. Jedoch nicht, weil die Richter generell keine Schadensersatzpflichten
seitens der Hersteller sehen, denn auf den technischen Sachverhalt stellten die
Richter gar nicht ab. Ihnen ging es vielmehr um einen erheblichen Verstoß gegen
das Rechtsdienstleistungsgesetz aufgrund einer Klausel der
Abtretungsvereinbarung der als Klägervertreterin auftretenden Financialright
GmbH mit ihren Mandanten. Die kostenpflichtige Klageabweisung erfolgte damit
bereits aufgrund bemängelter formeller Rahmenbedingungen, als das Gericht bei
der obligatorisch die Rechtskonformität der Sammelklage geprüft hatte.
"Das ist für die geschädigten Verbraucher natürlich ein ärgerliches Urteil.
Immerhin ist es in dem Verfahren um Schadensersatzansprüche von gut 77 Millionen
Euro gegangen. Dabei sind die Chancen, Schadensersatz aufgrund des vorsätzlichen
sittenwidrigen Betrugs für ein Fahrzeug mit dem VW-Dieselmotor EA189 zu
erhalten, so groß wie kaum zuvor, weil die Gerichte sehr verbraucherfreundlich
urteilen", sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die
Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte befasst sich ausschließlich mit Anleger- und
Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des
gesamten Dieselabgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als
"Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Vor allem kritisierten die Richter den wirtschaftlichen Druck, der durch die
Abtretungsvereinbarung für die Mandanten aufgebaut werde. Zwar habe der
Klägervertreter Financialright seinen Mandanten Kostenfreiheit für das
Ingolstädter Verfahren zugesichert, jedoch nicht für den Fall, dass ein Kläger
einen möglicherweise zu erzielenden Vergleich nicht mittragen wolle. Dies
vertrage sich nicht mit den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Financialright hatte sich nach Darstellung des Gerichts für den Erfolgsfall eine
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