Bürokratieabbau
88 Prozent der öffentlichen Verwaltungen investieren in elektronische Unterschrift
Hamburg (ots) - Die Einführung elektronischer Signaturen und Siegel steht bei
Bund, Ländern und Kommunen ganz oben auf der Agenda. 48 Prozent der öffentlichen
Verwaltungen arbeiten bereits an der digitalen Unterschrift, 40 Prozent
investieren bis 2022 in Technik und Abläufe. Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen sollen ihren Schriftverkehr mit Behörden künftig deutlich häufiger
medienbruchfrei online erledigen können. Das sind die Ergebnisse des
Branchenkompass Public Sector 2020 (https://www.soprasteria.de/newsroom/publikat
ionen/studien/paid/branchenkompass-public-sector-2020) von Sopra Steria und dem
F.A.Z.-Institut.
Mehr Effizienz im Behördenalltag hat in der öffentlichen Verwaltung auf allen
Ebenen Priorität. 90 Prozent der Entscheider wollen klassische Fachverfahren in
digital verbundene Prozesse überführen. Mit der Umsetzung von
Onlinezugangsgesetz (OZG) und E-Government-Gesetz sollen viele Arbeitsabläufe
neu sortiert und wo möglich automatisiert werden.
Bund, Ländern und Kommunen ganz oben auf der Agenda. 48 Prozent der öffentlichen
Verwaltungen arbeiten bereits an der digitalen Unterschrift, 40 Prozent
investieren bis 2022 in Technik und Abläufe. Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen sollen ihren Schriftverkehr mit Behörden künftig deutlich häufiger
medienbruchfrei online erledigen können. Das sind die Ergebnisse des
Branchenkompass Public Sector 2020 (https://www.soprasteria.de/newsroom/publikat
ionen/studien/paid/branchenkompass-public-sector-2020) von Sopra Steria und dem
F.A.Z.-Institut.
Mehr Effizienz im Behördenalltag hat in der öffentlichen Verwaltung auf allen
Ebenen Priorität. 90 Prozent der Entscheider wollen klassische Fachverfahren in
digital verbundene Prozesse überführen. Mit der Umsetzung von
Onlinezugangsgesetz (OZG) und E-Government-Gesetz sollen viele Arbeitsabläufe
neu sortiert und wo möglich automatisiert werden.
Die elektronische Unterschrift ist hierfür ein wichtiger Mosaikstein. Sie sorgt
für beschleunigte Verfahren, weil Dokumente ohne Medienbrüche übermittelt und
maschinell weiterverarbeitet werden können. Zudem entlastet die Unterschrift die
Behörden: Nach Angaben der EU-Kommission sinkt durch digitale Signaturen und
Siegel beispielsweise der Zeitaufwand bei öffentlichen Ausschreibungen von ein
bis zwei Wochen auf maximal wenige Tage und die Kosten fallen von 100 Euro auf
zehn Euro pro Bearbeitung eines Antrags. 60 Prozent der öffentlichen
Verwaltungen ermöglichen bereits in weiten Teilen ein E-Vergabe-Verfahren, 26
Prozent befinden sich in der Umsetzung.
Bei Genehmigungen oder Anträgen sind elektronische Unterschriften allerdings
wenig verbreitet. Derzeit können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
zwar Formulare über die Internetseiten der Ämter besorgen, müssen sie in der
Regel aber ausdrucken, um sie zu unterschreiben. Laut dem IT-Fachverband AIIM
(Association for Intelligent Information Management) druckt die Hälfte der
Unternehmen weltweit Dokumente nur wegen der benötigten händischen Unterschrift
aus.
"Der Fokus der Verwaltungen auf die Einführung elektronischer Signaturen in der
Fläche ist ein zentraler Meilenstein beim Aufbau einer digitalen Verwaltung. Die
anvisierte Effizienz und der Bürokratieabbau bei Bund, Ländern und Kommunen
werden erst dann spürbar, wenn es digitale Prozesse vom Antrag bis zum Bescheid
gibt", sagt Markus Schlosser (https://www.xing.com/profile/Markus_Schlosser5/cv)
, Leiter des Geschäftsbereichs Bund und Länder von Sopra Steria.
Die EU hat ihrerseits mehr Benutzerfreundlichkeit im Umgang mit der
für beschleunigte Verfahren, weil Dokumente ohne Medienbrüche übermittelt und
maschinell weiterverarbeitet werden können. Zudem entlastet die Unterschrift die
Behörden: Nach Angaben der EU-Kommission sinkt durch digitale Signaturen und
Siegel beispielsweise der Zeitaufwand bei öffentlichen Ausschreibungen von ein
bis zwei Wochen auf maximal wenige Tage und die Kosten fallen von 100 Euro auf
zehn Euro pro Bearbeitung eines Antrags. 60 Prozent der öffentlichen
Verwaltungen ermöglichen bereits in weiten Teilen ein E-Vergabe-Verfahren, 26
Prozent befinden sich in der Umsetzung.
Bei Genehmigungen oder Anträgen sind elektronische Unterschriften allerdings
wenig verbreitet. Derzeit können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
zwar Formulare über die Internetseiten der Ämter besorgen, müssen sie in der
Regel aber ausdrucken, um sie zu unterschreiben. Laut dem IT-Fachverband AIIM
(Association for Intelligent Information Management) druckt die Hälfte der
Unternehmen weltweit Dokumente nur wegen der benötigten händischen Unterschrift
aus.
"Der Fokus der Verwaltungen auf die Einführung elektronischer Signaturen in der
Fläche ist ein zentraler Meilenstein beim Aufbau einer digitalen Verwaltung. Die
anvisierte Effizienz und der Bürokratieabbau bei Bund, Ländern und Kommunen
werden erst dann spürbar, wenn es digitale Prozesse vom Antrag bis zum Bescheid
gibt", sagt Markus Schlosser (https://www.xing.com/profile/Markus_Schlosser5/cv)
, Leiter des Geschäftsbereichs Bund und Länder von Sopra Steria.
Die EU hat ihrerseits mehr Benutzerfreundlichkeit im Umgang mit der
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