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    DGAP-Adhoc  193  0 Kommentare Mutares hat ein unwiderrufliches Angebot zur Übernahme der Lapeyre SAS und ihrer Tochtergesellschaften gemacht

    DGAP-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
    Mutares hat ein unwiderrufliches Angebot zur Übernahme der Lapeyre SAS und ihrer Tochtergesellschaften gemacht

    09.11.2020 / 18:00 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Veröffentlichung einer Insider-Information nach Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

    NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINEM ANDEREN LAND, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG UNGESETZLICH WÄRE

    Mutares hat ein unwiderrufliches Angebot zur Übernahme der Lapeyre SAS und ihrer Tochtergesellschaften gemacht

    München/Paris, 09. November 2020 - Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) hat ein verbindliches Angebot zur Übernahme der Firma Lapeyre SAS und ihrer Tochtergesellschaften, einem Hersteller und Vertreiber von Produkten für die Hausrenovierung, von Saint-Gobain (ISIN: FR0000125007) unterzeichnet.

    Das unwiderrufliche Angebot wird derzeit von Saint-Gobain geprüft, wird den Arbeitnehmervertretern vorgelegt, um deren Meinung einzuholen und unterliegt den Zustimmungen der Regierung bzw. der Regulierungsbehörden.

    Disclaimer

    Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten"), in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.

    Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere von Mutares wurden und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

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