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    EuGH  180  0 Kommentare Deutsches Hotel darf in Deutschland gegen Booking.com klagen

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Ein deutsches Hotel hat vor dem Europäischen Gerichtshof einen Etappensieg im Streit mit dem großen Buchungsportal Booking.com erreicht. Die EU-Richter vertraten am Dienstag in Luxemburg die Auffassung, dass das Hotel Wikingerhof in Deutschland gegen die niederländische Betreibergesellschaft der Plattform klagen kann. (Rechtssache C-59/19)

    Der Wikingerhof in Kropp (Schleswig-Holstein) hatte 2009 einen Vertrag mit Booking.com geschlossen, um seine Zimmer im Internet anzubieten. Doch wirft das Hotel der Buchungsplattform unbillige Praktiken und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

    Der Hotelbetreiber versuchte, in Deutschland auf Unterlassung zu klagen. Damit sollte Booking.com verboten werden, Zimmerpreise ohne Zustimmung des Wikingerhofs als vergünstigt oder rabattiert auszuweisen, Kontaktdaten zurückzuhalten und die Platzierung des Hotels bei Suchanfragen von einer hohen Provision abhängig zu machen.

    Doch das angerufene Landgericht Kiel erklärte sich nicht für zuständig. Das wurde vom Oberlandesgericht Schleswig bestätigt. Nun liegt der Fall beim Bundesgerichtshof, der die EU-Richter um Rat zur sogenannten Brüssel-1a-Verordnung bat.

    Der EuGH entschied nun, dass das angerufene Gericht prüfen muss: Geht es nur um Vertragsinhalte? Oder um einen möglichen Gesetzesverstoß? Im vorliegenden Fall beklage der Wikingerhof einen Verstoß gegen deutsches Wettbewerbsrecht. Folglich sei eine Auslegung des Vertrags nicht unerlässlich. Booking.com könne in einem solchen Rechtsstreit dort verklagt werden, wo das Hotel seinen Sitz hat./vsr/DP/mis





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