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Major Precious Metals Corp.: Major Precious Metals schließt Skaergaard-Akquisition
DGAP-News: Major Precious Metals Corp. / Schlagwort(e): Expansion
Major Precious Metals schließt Skaergaard-Akquisition |
Die Akquisition wurde gemäß den Bedingungen eines endgültigen Kaufvertrags mit Platina Resources Ltd. (der "Verkäufer" oder "Platina") abgeschlossen. Als Gegenleistung für die Akquisition musste das Unternehmen eine einmalige Barzahlung in Höhe von 500.000 Dollar (die "Gegenleistungszahlung") leisten und 55.000.000 Stammaktien (die "Gegenleistungsaktien") an den Verkäufer ausgeben. Das Unternehmen hat zuvor die Gegenleistungszahlung und die Gegenleistungsaktien in einem Treuhandkonto hinterlegt, bis die Genehmigung für die grundlegende Änderung von der Canadian Securities Exchange (die "Börse") und den Aktionären des Unternehmens vorliegt. Diese Genehmigung wurde nun erhalten, und die Gegenleistungszahlung und die Gegenleistungsaktien wurden an den Verkäufer freigegeben. Darüber hinaus wurden die beiden Mineralexplorationslizenzen (MEL), aus denen das Skaergaard-Projekt besteht (MEL 2007/01 und 2012/25), auf Major Precious Metals übertragen.
Die Gegenleistungsaktien unterliegen einer Pooling-Vereinbarung mit einer Laufzeit von vierundzwanzig Monaten. Während dieser Zeit dürfen sie nicht übertragen, zugeteilt, verpfändet oder anderweitig gehandelt werden. Die Gegenwertanteile werden in vier gleichen Tranchen aus der Poolvereinbarung freigegeben, wobei die erste Freigabe nach sechs Monaten erfolgt und jede nachfolgende Freigabe danach alle sechs Monate erfolgt. Die Gegenleistungsaktien werden in vier gleichen Tranchen aus der Pool-Vereinbarung freigegeben, wobei die erste Freigabe nach sechs Monaten und jede nachfolgende Freigabe danach alle sechs Monate erfolgt. Die Gegenleistungsaktien unterliegen einer beschleunigten Freigabe im Zusammenhang mit der Kursentwicklung, Änderungen der Unternehmensstruktur oder der Verteilung der Gegenleistungsaktien an die Aktionäre des Verkäufers. Zusätzlich zu der durch die Bedingungen des Erwerbs auferlegten Pooling-Vereinbarung unterliegen die Gegengegenleistungsaktien gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen einer gesetzlichen Haltefrist bis zum 27. Februar 2021.