Kreditwiderruf
BGH folgt dem EuGH und stärkt Verbraucherrechte
Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Verbraucherrechte beim
Kreditwiderruf. Die in nahezu allen Darlehensverträgen verwendete
Widerrufsbelehrung ist danach nicht ausreichend und der Vertrag somit
widerrufbar.
Anstoß für das am 26.11.2020 veröffentlichte Urteil des BGH gab ursprünglich der
Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner Entscheidung vom 26. März 2020
(C-66/19), in dem der Mustertext der Widerrufsbelehrung als nicht ausreichend
befunden wurde. Der enthaltene Kaskadenverweis, der auf andere Gesetze verweist,
ohne dass diese genannt werden, ist in dieser Form nicht zulässig. Nach der
EU-Verbraucherkreditrichtlinie muss eine Widerrufsbelehrung deutlich und
verständlich sein, was der Kaskadenverweis verhindert. Das Urteil war
bahnbrechend, versprach es doch Kreditnehmern einen neuen Widerrufsjoker.
Kreditwiderruf. Die in nahezu allen Darlehensverträgen verwendete
Widerrufsbelehrung ist danach nicht ausreichend und der Vertrag somit
widerrufbar.
Anstoß für das am 26.11.2020 veröffentlichte Urteil des BGH gab ursprünglich der
Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner Entscheidung vom 26. März 2020
(C-66/19), in dem der Mustertext der Widerrufsbelehrung als nicht ausreichend
befunden wurde. Der enthaltene Kaskadenverweis, der auf andere Gesetze verweist,
ohne dass diese genannt werden, ist in dieser Form nicht zulässig. Nach der
EU-Verbraucherkreditrichtlinie muss eine Widerrufsbelehrung deutlich und
verständlich sein, was der Kaskadenverweis verhindert. Das Urteil war
bahnbrechend, versprach es doch Kreditnehmern einen neuen Widerrufsjoker.
Der BGH schob dem jedoch umgehend einen Riegel vor und erklärte mit Beschluss
vom 31.03.2020, dass die Musterbelehrung ausreichend sei. Solange man die
Musterbelehrung verwende, gelte der Schutz der Gesetzesfiktion.
Nun wich der BGH von seiner Auffassung ab und erklärte die Musterbelehrung für
nicht mehr klar und verständlich. Die weiterhin geltende Gesetzesfiktion
verneinte er im vorliegenden Fall jedoch, da die Bank einen Zusatz für eine
Restschuldversicherung verwendet hatte, die nicht abgeschlossen wurde. Damit
hätte sich die Bank nicht an das Gesetzesmuster gehalten und den Kunden nicht
zutreffend belehrt, ein Erfolg für den Verbraucherschutz.
Der BGH entschied jedoch auch, dass für die Nutzung des Fahrzeugs ein Wertersatz
zu leisten ist, der sich nach der Differenz des Verkehrswerts bei Kauf und des
Widerrufs richtet. Dies kann nach Einschätzung der BRR Verbraucherkanzlei
Baumeister Rosing im Einzelfall den wirtschaftlichen Vorteil eines Widerrufs
verringern. Offensichtlich soll ein Widerruf damit unattraktiv gemacht werden,
um eine neue, massenhafte Widerrufswelle zu verhindern. Diese Schlechterstellung
für Verbraucher ist höchst fragwürdig und wird letztlich erneut auf europäischer
Ebene zu klären sein. Aktuell steht das Tor für viele Kreditnehmer jedoch offen,
sich von ihrem Kreditvertrag zu lösen oder eine geforderte
Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Darlehensnehmer sollten die Möglichkeit
eines Widerrufs von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Pressekontakt:
Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Welserstr. 10-12, 10777 Berlin
Thorsten Wortmann
Tel. +49 176 41674782
Mail: mailto:thorsten.wortmann@rosenmeister.org
http://www.baumeister-rosing.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/136235/4777363
OTS: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte
vom 31.03.2020, dass die Musterbelehrung ausreichend sei. Solange man die
Musterbelehrung verwende, gelte der Schutz der Gesetzesfiktion.
Nun wich der BGH von seiner Auffassung ab und erklärte die Musterbelehrung für
nicht mehr klar und verständlich. Die weiterhin geltende Gesetzesfiktion
verneinte er im vorliegenden Fall jedoch, da die Bank einen Zusatz für eine
Restschuldversicherung verwendet hatte, die nicht abgeschlossen wurde. Damit
hätte sich die Bank nicht an das Gesetzesmuster gehalten und den Kunden nicht
zutreffend belehrt, ein Erfolg für den Verbraucherschutz.
Der BGH entschied jedoch auch, dass für die Nutzung des Fahrzeugs ein Wertersatz
zu leisten ist, der sich nach der Differenz des Verkehrswerts bei Kauf und des
Widerrufs richtet. Dies kann nach Einschätzung der BRR Verbraucherkanzlei
Baumeister Rosing im Einzelfall den wirtschaftlichen Vorteil eines Widerrufs
verringern. Offensichtlich soll ein Widerruf damit unattraktiv gemacht werden,
um eine neue, massenhafte Widerrufswelle zu verhindern. Diese Schlechterstellung
für Verbraucher ist höchst fragwürdig und wird letztlich erneut auf europäischer
Ebene zu klären sein. Aktuell steht das Tor für viele Kreditnehmer jedoch offen,
sich von ihrem Kreditvertrag zu lösen oder eine geforderte
Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Darlehensnehmer sollten die Möglichkeit
eines Widerrufs von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
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