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    DGAP-Adhoc  160  0 Kommentare Odeon Film AG: LEONINE Licensing AG erwirbt den Aktienanteil von Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon Film AG LEONINE Licensing AG strebt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der Odeon an

    Odeon Film AG: LEONINE Licensing AG erwirbt den Aktienanteil von Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon Film AG LEONINE Licensing AG strebt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der Odeon an

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    DGAP-Ad-hoc: Odeon Film AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Squeeze-Out Odeon Film AG: LEONINE Licensing AG erwirbt den Aktienanteil von Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon Film AG LEONINE Licensing AG strebt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der Odeon an

    01.02.2021 / 10:51 CET/CEST
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    München, 1. Februar 2021

    LEONINE Licensing AG erwirbt den Aktienanteil von Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon Film AG

    LEONINE Licensing AG strebt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG an

    Die LEONINE Licensing AG hat heute das Aktienpaket von Herrn Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon Film AG von 5,59 % (661.765 Stück) erworben. LEONINE Licensing AG wird nach dem Vollzug des Kaufvertrags ca. 90,82 % der Aktien der Odeon Film AG halten.

    Die LEONINE Licensing AG wird damit die erforderliche Beteiligungsschwelle in Höhe von 90 % der Aktien für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erreichen. Der Vorstand der LEONINE Licensing AG hat dem Vorstand der Odeon Film AG heute seine Absicht mitgeteilt, die Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG verschmelzen zu wollen. Der Vorstand der LEONINE Licensing AG hat deshalb seine Absicht angekündigt, zunächst mit dem Vorstand der Odeon Film AG Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufnehmen zu wollen.

    Daneben hat der Vorstand der LEONINE Licensing AG dem Vorstand der Odeon Film AG heute angekündigt, in den kommenden Wochen ein förmliches Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1 AktG zu übermitteln, um das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) einzuleiten und die Hauptversammlung der Odeon Film AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die LEONINE Licensing AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Odeon Film AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht noch nicht fest.

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    Odeon Film AG
    Taunusstraße 21
    80807 München
    Telefon: +49 (0)89 999513-0
    E-Mail: aktie@odeonfilm.de

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    Odeon Film AG
    Investor Relations / Jürgen Neugebauer
    Taunusstraße 21
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    aktie@odeonfilm.de
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