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    Neue ESG-Verordnung für Fonds  8409  0 Kommentare Stefan Riße über ESG-Bürokratie: „Haben kluge Leute zusammengesessen, aber keiner aus der Investment-Branche"

    Die Nachhaltigkeits-Regulierung in der Finanzbrache nimmt zu: Martin Kerscher von wallstreet:online TV sprach mit Acatis-Kapitalmarktstratege Stefan Riße über die europäische Offenlegungsverordnung und die EU-Taxonomie.

    Bürokratiemonster oder sinnvolle Schritte der Gesetzgeber, um mehr Fondsmanager mit ins ins ESG-Boot zu holen? Ab dem 10. März 2021 greift die europäische Offenlegungsverordnung. Fondsanbieter und Versicherer müssen dann darlegen, wie nachhaltig ihr Angebot ist und welche möglichen ESG-Risiken bestehen.

    Am 1. Januar 2022 tritt dann die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft. Diese ist eine Art Nachhaltigkeits-Klassifikationssystem für Finanzprodukte und wirtschaftliche Tätigkeiten. Anleger sollen so schneller erkennen können, wie nachhaltig ein Finanzprodukt tatsächlich ist. Außerdem soll so Green-Washing vorgebeugt werden.

    Was die beiden Vorschriften für die Fondsbranche wirklich bedeuten, erklärt Acatis-Kapitalmarktstratege Stefan Riße im wallstreet:online TV-Interview mit Martin Kerscher.

    Video: Martin Kerscher, Text: Ferdinand Hammer, wallstreet:online Zentralredaktion



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    Verfasst vonFerdinand Hammer
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