checkAd

    DGAP-Adhoc  176  0 Kommentare fox e-mobility AG: Einzelheiten zur Durchführung einer Barkapitalerhöhung - Seite 2



    Aktien dürfen in den USA oder an US-Anleger nur nach vorheriger Registrierung unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Etwaige öffentliche Angebote von Wertpapieren in den USA werden lediglich durch einen vom Emittenten oder verkaufenden Aktionär erhältlichen Prospekt unterbreitet, der ausführliche Auskünfte über die Gesellschaft und die Leitungsorgane sowie Finanzberichte enthält. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.

    In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("Relevanten Mitgliedstaaten") wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" ("Qualifizierte Anleger") im Sinne von Artikel 2e) der Verordnung 2017/1129 der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein "Investor"), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im Europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme Qualifizierter Anleger erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die fox e-mobility AG oder ein mit der fox e-mobility AG verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

    Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), oder (ii) vermögende Gesellschaften; high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
    Seite 2 von 4



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-Adhoc fox e-mobility AG: Einzelheiten zur Durchführung einer Barkapitalerhöhung - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme fox e-mobility AG: Einzelheiten zur Durchführung einer Barkapitalerhöhung 04.03.2021 / 20:41 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer