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     127  0 Kommentare Der Mietendeckel war nicht der einzige Verfassungsbruch von Rot-rot-grün

    Die Begründung des höchsten deutschen Gerichtes: Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Auf diesem Gebiet sind die Länder zur Gesetzgebung nur befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den

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    Ein Beitrag von Rainer Zitelmann.


    Verfasst von Tichys Einblick
    Der Mietendeckel war nicht der einzige Verfassungsbruch von Rot-rot-grün Die Begründung des höchsten deutschen Gerichtes: Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Auf diesem Gebiet sind die Länder zur Gesetzgebung nur befugt, solange und soweit der …

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