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    Abgasskandal  341  0 Kommentare Verbraucherfreundliches BGH-Urteil: VW muss bei Dieselklagen auch die Finanzierungskosten übernehmen

    Wer sein manipuliertes Dieselfahrzeug mit einem Autokredit finanziert hat, kann sich jetzt neben dem Kaufpreis auch die Kosten für die Finanzierung vom Hersteller zurückholen.

    Die Volkswagen AG muss Dieselklägern nicht nur den Kaufpreis für manipulierte Fahrzeuge erstatten – dazu kommen noch die Kosten, die Käufern für die Finanzierung entstanden sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 13. April entschieden. Autokäufer, die einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung erworben haben, können sich nach diesem BHG-Urteil die Finanzierungskosten von VW in voller Höhe erstatten lassen. Für geschädigte Dieselfahrer lohnen sich Schadensersatzklagen also künftig noch mehr.

    Der BGH hat entschieden, dass VW einer Kundin nicht nur den Kaufpreis als Schadensersatz schuldet. Der Autokonzern muss auch die Kosten für die Finanzierung des Autos erstatten. Die Klägerin hatte den gebrauchten VW Golf mit einem Dieselmotor des Typs EA189 im Februar 2013 gekauft und ihn teilweise mit einem Autokredit der Volkswagen Bank finanziert. Die Kreditzinsen und eine Kreditausfallversicherung summierten sich auf insgesamt 3.275,55 Euro. Weil der Golf mit der Schadstoffnorm Euro 5 über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt und dadurch die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte auf der Straße nicht einhält, klagte die Geschädigte gegen VW auf Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Außerdem forderte sie die Erstattung der Finanzierungskosten.

    BGH bestätigt verbraucherfreundliches Urteil der Vorinstanzen

    Das Landgericht (LG) und das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatten der Klägerin recht gegeben. Die Richter verurteilten VW, den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr zu erstatten – und auch die Finanzierungskosten sollte VW nach Auffassung des OLG Köln übernehmen. Die Klägerin habe nach § 826 BGB gegen die Beklagte neben dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs auch einen Anspruch auf Erstattung der Finanzierungskosten in voller Höhe. Dagegen hatte VW Berufung eingelegt – ohne Erfolg.

    Der BGH hat jetzt das von VW angefochtene Urteil des OLG Köln bestätigt (Az. VI ZR 274/20). Hätte die Klägerin das streitgegenständliche Auto nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis auch nicht mit einem Darlehen finanziert, so die Begründung der Richter. Durch die Finanzierung sei der Käuferin kein Vorteil entstanden. Die Klägerin sei daher gemäß §§ 826, 249 Abs. 1 BGB so zu stellen, als wäre es nicht zu dem Fahrzeugerwerb gekommen. Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Daher habe die Beklagte neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten.

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    Nach diesem erfreulichen Urteil aus Karlsruhe können im Abgasskandal geschädigte Dieselfahrer sich künftig nicht nur Kaufpreis für ihre manipulierten Fahrzeuge erstatten lassen – die Autohersteller müssen bei Abgasbetrug auch die Finanzierungskosten übernehmen. Das aktuelle BGH-Urteil könnte für tausende Autokäufer von Bedeutung sein, denn ein Großteil der Autokäufe wird über Kredite finanziert. Es geht in den meisten Fällen um eine Zinserstattung in Höhe von einigen tausend Euro.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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