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    EANS-Hauptversammlung  166  0 Kommentare Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
    verantwortlich.
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    20.04.2021

    VIENNA INSURANCE GROUP AG
    Wiener Versicherung Gruppe
    FN 75687 f ISIN: AT0000908504
    Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien

    EINBERUFUNG

    der am Freitag, dem 21. Mai 2021, um 11:00 Uhr (MESZ)
    in Wien stattfindenden
    30. ordentlichen Hauptversammlung

    ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE

    Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
    Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
    In Anbetracht der COVID-19-Pandemie beschloss der Vorstand nach sorgfältiger
    Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer wie bereits im Jahr
    2020 erneut die gesetzliche Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung in
    Anspruch zu nehmen.

    Die Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am
    21. Mai 2021 wird auf Grundlage von § 1 Absatz 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/
    2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020) und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF
    BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der
    Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung"
    durchgeführt.

    Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung
    der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am 21. Mai 2021
    Aktionäre (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Absatz 4
    COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Der Vorstand bittet um
    Verständnis, dass Aktionäre am 21. Mai 2021 nicht persönlich zur
    Hauptversammlung kommen können.

    Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des
    Aufsichtsrates sowie dessen Stellvertreters, der Mitglieder des Vorstandes, des
    beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen
    Stimmrechtsvertreter in Wien statt.

    Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
    Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV führt zu
    Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte
    der Aktionäre.

    Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch
    zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an
    einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter
    gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV.

    Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
    Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und
    zwar ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse der
    Gesellschaft fragen.vig@hauptversammlung.at. [fragen.vig@hauptversammlung.at]

    Übertragung der Hauptversammlung im Internet
    Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Absatz 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102
    Absatz 4 Aktiengesetz vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet
    übertragen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der
    Hauptversammlung nicht erforderlich.

    Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 21. Mai 2021 ab
    11:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet
    unter www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung]virtuell
    verfolgen.

    Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die
    dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Einweg-
    Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die
    Präsentation des Vorstandes und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu
    verfolgen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle
    Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Absatz 3 Ziffer 2 Aktiengesetz) und
    keine Fernabstimmung (§ 102 Absatz 3 Ziffer 3 Aktiengesetz und § 126
    Aktiengesetz) ermöglicht und damit die Übertragung im Internet keine Zweiweg-
    Verbindung ist.

    Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz
    technischer Kommunikationsmittel nur insoweit verantwortlich ist, als diese
    ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Absatz 6 COVID-19-GesV).

    Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen
    Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2 Absatz 4 COVID-19-
    GesV ("Teilnahmeinformation") sowie auf die Informationen über die Rechte der
    Aktionäre hingewiesen, wie diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung]
    veröffentlicht sind. Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr
    um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf
    der Hauptversammlung dargelegt wird.


    T A G E S O R D N U N G

    Vorlage des festgestellten
    Jahresabschlusses 2020 samt dem
    Lagebericht, des konsolidierten
    Corporate Governance-Berichts 2020, des
    Nachhaltigkeitsberichts 2020
    1. (konsolidierter nichtfinanzieller
    Bericht), des Konzernabschlusses 2020
    samt dem Konzernlagebericht, des
    Vorschlages für die Gewinnverwendung und
    des Berichts des Aufsichtsrates (§ 96
    Aktiengesetz).

    Beschlussfassung über die Verwendung des
    2. im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen
    Bilanzgewinnes.

    Beschlussfassung über den
    3. Vergütungsbericht 2020.

    Beschlussfassung über die Entlastung der
    4. Mitglieder des Vorstandes für das
    Geschäftsjahr 2020.

    Beschlussfassung über die Entlastung der
    5. Mitglieder des Aufsichtsrates für das
    Geschäftsjahr 2020.

    Beschlussfassung über die Ermächtigung
    des Vorstandes gemäß § 169 Aktiengesetz,
    bis längstens 20. Mai 2026 das
    Grundkapital der Gesellschaft - auch in
    mehreren Tranchen - um bis zu Nominale
    EUR 66.443.734,10 durch Ausgabe von bis
    zu 64.000.000 auf Namen oder Inhaber
    lautende Stückaktien gegen Bar- oder
    Sacheinlage oder eine Kombination dieser
    6. beiden zu erhöhen und über den Inhalt
    der Aktienrechte, den Ausschluss der
    Bezugsrechte und die sonstigen
    Bedingungen der Aktienausgabe mit
    Zustimmung des Aufsichtsrates zu
    entscheiden. Diese Ermächtigung ersetzt
    den in der 26. ordentlichen
    Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter
    Tagesordnungspunkt 5 gefassten
    Beschluss. § 4 Absatz 2, erster Satz der
    Satzung wird dem entsprechend geändert.

    Beschlussfassung über die Ermächtigung
    des Vorstandes, mit Zustimmung des
    Aufsichtsrates gemäß § 174 Absatz 2
    Aktiengesetz bis 20. Mai 2026
    Gewinnschuldverschreibungen im
    Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
    2.000.000.000,--, auch in mehreren
    Tranchen, auch unter Ausschluss der
    7. Bezugsrechte, auszugeben sowie alle
    weiteren Bedingungen für die Ausgabe der
    Gewinnschuldverschreibungen
    festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt
    den in der 26. ordentlichen
    Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter
    Tagesordnungspunkt 6 gefassten
    Beschluss.

    Beschlussfassung über die Ermächtigung
    des Vorstandes, mit Zustimmung des
    Aufsichtsrates, gemäß § 174 Absatz 2
    Aktiengesetz bis 20. Mai 2026 einmalig
    oder mehrmals
    Wandelschuldverschreibungen im
    Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
    2.000.000.000,--, auch unter Ausschluss
    8. der Bezugsrechte, auszugeben sowie alle
    weiteren Bedingungen, die Ausgabe und
    das Umtauschverfahren der
    Wandelschuldverschreibungen
    festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt
    den in der 26. ordentlichen
    Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter
    Tagesordnungspunkt 7 gefassten
    Beschluss.

    Beschlussfassung über die bedingte
    Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR
    31.145.500,36 durch Ausgabe von bis zu
    30.000.000 Stück neuer, auf Inhaber
    lautende Stammaktien zur Gewährung von
    Bezugs- oder Umtauschrechten an die
    Inhaber von Wandelschuldverschreibungen.
    Diese bedingte Erhöhung des
    9. Grundkapitals ersetzt den in der 26.
    ordentlichen Hauptversammlung vom 12.
    Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 8
    gefassten Beschluss. § 4 Absatz 3 erster
    und zweiter Satz der Satzung werden dem
    entsprechend geändert. § 4 Absatz 3
    dritter und vierter Satz der Satzung
    entfallen.

    Beschlussfassung über die Ermächtigung
    des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1
    Ziffer 8 und Absatz 1a und 1b
    Aktiengesetz im gesetzlich jeweils
    höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber
    lautende eigene Stammaktien während
    einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab
    dem Tag der Beschlussfassung der
    Hauptversammlung zu erwerben. Der beim
    Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf
    nicht niedriger als maximal 50% unter
    und nicht höher als maximal 10% über dem
    durchschnittlichen, ungewichteten
    Börseschlusskurs der dem Rückerwerb
    vorhergehenden zehn Börsetage betragen.
    Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstandes
    über die Börse oder durch ein
    öffentliches Angebot oder auf eine
    10. sonstige gesetzlich zulässige,
    zweckmäßige Art erfolgen.
    Beschlussfassung über die Ermächtigung
    des Vorstandes, längstens für die Dauer
    von fünf Jahren ab Beschlussfassung, die
    erworbenen eigenen Aktien unter
    Ausschluss des Bezugsrechtes zur
    Bedienung von
    Wandelschuldverschreibungen, die auf
    Grundlage des Beschlusses der
    Hauptversammlung am 21. Mai 2021
    ausgegeben werden, zu verwenden und auf
    eine andere gesetzlich zulässige Art als
    über die Börse oder durch ein
    öffentliches Angebot zu veräußern. Diese
    Ermächtigung ersetzt den in der 28.
    ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai
    2019 unter Tagesordnungspunkt 5
    gefassten Beschluss.

    Wahl des Abschlussprüfers und
    11. Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2022.

    Beschlussfassung über die Erhöhung der
    12. satzungsmäßigen Höchstzahl der
    Mitglieder im Aufsichtsrat auf zwölf
    durch Änderung der Satzung in § 10
    Absatz 2.

    Beschlussfassung über die Vergrößerung
    13. des Aufsichtsrates.

    14. Wahlen in den Aufsichtsrat.




    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
    Die folgenden gemäß § 108 Aktiengesetz aufzulegenden Unterlagen liegen
    spätestens ab 30. April 2021 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der
    Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
    Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf:


    * Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
    Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2 Absatz 4 COVID-19-GesV
    ("Teilnahmeinformation"),
    * Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020,
    * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020,
    * Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020,
    * konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2020,
    * Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2020 (konsolidierter
    nichtfinanzieller Bericht),
    * Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020 zum
    Tagesordnungspunkt 2,
    * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-14,
    * Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss zu den
    Tagesordnungspunkten 6-8 und 10,
    * Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 11, 12, 13 und 14,
    * Unterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz
    zu Tagesordnungspunkt 14,
    * Satzungsgegenüberstellung, sowie
    * Vergütungsbericht 2020.


    Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, das
    Vollmachtsformular für die vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß
    § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV, das Formular für den Widerruf einer Vollmacht gemäß
    § 114 Aktiengesetz, das Frageformular, sowie Informationen über die Rechte der
    Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz sind spätestens ab 30.
    April 2021 auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.vig.com [http://
    www.vig.com/] unter Investor Relations/Hauptversammlung via direktem Link
    www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung]zugänglich.

    HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119
    Aktiengesetz
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
    mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
    schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
    Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
    spätestens am 30. April 2021 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE
    GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr.
    Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten
    Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

    Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
    die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, in der bestätigt
    wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
    Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
    der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
    Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5%
    vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
    übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
    Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
    jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
    Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
    Namen der Aktionäre, die das Verlangen stellen, samt Begründung und einer
    allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der im
    Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
    werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 11. Mai 2021 der
    Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder per Post an
    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen
    Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem
    Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der
    Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2
    Aktiengesetz.

    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt
    bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
    Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
    sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen
    das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag
    beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
    auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).

    Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Absatz 1 Aktiengesetz bekannt
    gemacht wurde, ist gemäß § 119 Absatz 2 Aktiengesetz nur dann abzustimmen, wenn
    er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde. Es wird darauf
    hingewiesen, dass das Recht der Aktionäre in der Hauptversammlung Anträge zu
    stellen, wie unten näher ausgeführt, ausschließlich durch einen der besonderen
    Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden kann.

    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
    Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
    Beurteilung eines Tagesordnungs-punktes erforderlich ist. Voraussetzung für die
    Ausübung des Auskunftsrechts ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
    dieser Hauptversammlung und die Erteilung der Vollmacht an den besonderen
    Stimmrechtsvertreter. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
    vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
    einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre
    Erteilung strafbar wäre.

    Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118
    Aktiengesetz auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der
    Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausschließlich durch Übermittlung von
    Fragen per E-Mail direkt an die Gesellschaft an die E-Mail-Adresse
    fragen.vig@hauptversammlung.at [fragen.vig@hauptversammlung.at]ausgeübt werden
    kann.

    Bitte beachten Sie, dass dafür während der Hauptversammlung vom Vorsitzenden
    angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden.

    Wir ersuchen unsere Aktionäre aufgrund der außerordentlichen Situation die
    Fragen vorab in Textform per E-Mail an die E-Mail-Adresse
    fragen.vig@hauptversammlung.at [fragen.vig@hauptversammlung.at]zu übermitteln.
    Wir würden uns sehr freuen, wenn diese bis zwei Werktage vor der
    Hauptversammlung, sohin bis 19. Mai 2021, bei der Gesellschaft eingehen, um eine
    optimale Vorbereitung sicherstellen zu können. Damit ermöglichen Sie der
    Gesellschaft eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von
    Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung.

    Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der
    Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/
    hauptversammlung]abrufbar ist.

    Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der
    Aktionäre gemäß § 118 Aktiengesetz werden in der Teilnahmeinformation
    festgelegt.

    Jeder Aktionär ist berechtigt, in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe
    des COVID- 19-GesG und der COVID-19-GesV durch seinen besonderen
    Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die
    keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der
    Nachweis der Teilnahmeberechtigung und die Erteilung einer entsprechenden
    Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter im Sinne der Einberufung.

    Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
    Aktionäre gemäß § 119 Aktiengesetz werden in der Teilnahmeinformation, die auf
    der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar
    ist, festgelegt.

    Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der
    Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 11. Mai 2021 ein
    entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des
    Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zugegangen ist. Hinsichtlich der
    übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung
    wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.

    Der Aufsichtsrat der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
    besteht derzeit aus zehn Mitgliedern, davon vier Frauen und sechs Männer, sodass
    die Mindestanforderungen gemäß § 86 Absatz 7 Aktiengesetz erfüllt sind. Die
    höchstzulässige Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates soll gemäß
    Tagesordnungspunkt 12 der 30. Hauptversammlung am 21. Mai 2021 von zehn auf
    zwölf erhöht werden. Bei Wirksamwerden dieser Satzungsänderung soll der
    Aufsichtsrat künftig aus zwölf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern
    bestehen. In der Hauptversammlung sind daher zwei Aufsichtsratsmitglieder zu
    wählen, um die angestrebte Anzahl von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern zu
    erreichen.

    § 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung
    Gruppe wird bei Wirksamwerden der Satzungsänderung zu Tagesordnungspunkt 12
    dieser Hauptversammlung vorsehen, dass der Aufsichtsrat aus drei bis zwölf,
    statt wie bisher drei bis zehn, Mitgliedern besteht.

    In der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe müssen im
    Aufsichtsrat derzeit mindestens drei Sitze von Frauen und mindestens drei Sitze
    von Männern besetzt sein. Dieser Mindestanteil erhöht sich durch die
    Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
    gemäß Tagesordnungspunkt 13, sodass bei Wirksamwerden künftig vier Sitze von
    Frauen und vier Sitze von Männern besetzt sein müssen. Der gesetzliche
    Mindestanteil wird daher im Aufsichtsrat unabhängig von der Wahl der
    vorgeschlagenen Mitglieder erfüllt sein.

    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
    110, 118 und 119 Aktiengesetz sind spätestens ab 30. April 2021 auf der
    Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung [http://
    www.vig.com/hauptversammlung]zugänglich.

    NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS §
    111 Aktiengesetz

    Depotverwahrte Inhaberaktien
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
    Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
    virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV
    geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 11. Mai 2021, 24:
    00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

    Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG
    und der COVID-19-GesV und zur Ausübung der Aktionärsrechte ist daher nur
    berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
    nachweist.

    Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
    Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, die der
    Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter
    einer der folgenden Adressen zugehen muss:


    * per Post oder per Boten:

    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen
    Herrn Dr. Philipp Bardas Schottenring 30, 1010 Wien

    * per Telefax: +43 (01) 89 00 500-60
    * per E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at
    [anmeldung.vig@hauptversammlung.at](als eingescannter Anhang, - TIF, PDF,
    etc.)
    * per SWIFT: GIBAATWGGMS
    Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben


    Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die
    Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreters nicht wirksam erfolgen.
    Hinsichtlich der Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und des
    dabei einzuhaltenden Verfahrens wird auf die nachstehenden Ausführungen in
    dieser Einberufung verwiesen.

    Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
    Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
    der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:


    * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
    zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
    * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
    Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
    Personen,
    * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs,
    * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
    * Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


    Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 11. Mai 2021, 24:00 Uhr
    (MESZ) beziehen.

    Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
    Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
    Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

    Im Sinne des § 10a Absatz 1 letzter Satz Aktiengesetz wird die Gesellschaft auch
    Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen)
    entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß
    tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.

    Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
    werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
    Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb
    über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
    Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.


    BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI
    EINZUHALTENDE VERFAHREN
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach
    Maßgabe des Aktiengesetzes, des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt
    ist und dies der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen in dieser Einberufung
    nachgewiesen hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu
    bevollmächtigen.

    Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
    Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG
    Wiener Versicherung Gruppe am 21. Mai 2021 kann gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV
    nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.

    Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet
    und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

    (i) Dr. Michael Knap
    c/o Interessenverband für Anleger, IVA
    Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
    E-Mail-Adresse knap.vig@hauptversammlung.at


    (ii) Rechtsanwalt Mag. Christoph Moser
    c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH
    Schottenring 19, 1010 Wien
    E-Mail-Adresse moser.vig@hauptversammlung.at


    (iii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.
    c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
    ARES-Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien
    E-Mail-Adresse nauer.vig@hauptversammlung.at [nauer.vig@hauptversammlung.at]


    (iv) Rechtsanwalt Dr. Richard Wolf
    c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG Schubertring 6, 1010 Wien
    E-Mail-Adresse wolf.vig@hauptversammlung.at


    Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen
    Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.

    Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der
    Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung [http://
    www.vig.com/hauptversammlung] ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar, welches
    zwingend zu verwenden ist.

    Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten
    und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation, die auf der Internetseite der
    Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar ist, enthaltenen
    Bestimmungen zu beachten.

    Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich
    ausgeschlossen.


    GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 120 Absatz 2 Ziffer 1
    Börsegesetz)
    Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
    Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf
    den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
    Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die
    Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten
    Zeitpunkt 128.000.000.

    KEINE PHYSISCHE ANWESENHEIT
    Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der
    kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-
    GesV weder Aktionäre noch Gäste persönlich zugelassen sind.



    INFORMATION ZUR DATENVERARBEITUNG FÜR AKTIONÄRE

    Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ihrer Daten
    Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere
    jene gemäß § 10a Absatz 2 Aktiengesetz, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum,
    Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
    Aktiengattung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung
    bezieht, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des
    oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
    insbesondere der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie des
    österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer
    Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
    Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
    Aktiengesetz, insbesondere die §§ 111, 113, 114, 117 und 120 Aktiengesetz,
    zwingend erforderlich. Die personenbezogenen Daten von Aktionären werden im Zuge
    der Hauptversammlung zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der
    Hauptversammlung, Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der
    Hauptversammlung, für die Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen der
    Hauptversammlung, Feststellung des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines
    Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines
    Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung
    von Compliance-Pflichten einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und
    Meldepflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz
    1 lit c DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO.

    Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die VIENNA INSURANCE GROUP AG
    Wiener Versicherung Gruppe, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Gesellschaft bedient
    sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
    Dienstleistungsunternehmen, wie insbesondere Zählservice, Notar, Rechtsberater,
    besonderer Stimmrechtsvertreter und IT- Dienstleister. Diese erhalten von der
    Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
    beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
    ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat
    die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
    datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

    Die besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
    der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht können
    in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 Aktiengesetz)
    Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten
    (u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist
    zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
    Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
    einzureichen (§ 120 Absatz 4 Aktiengesetz).

    Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten
    Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
    Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
    und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
    Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
    Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
    sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
    gegen die Gesellschaft oder umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionäre
    erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und
    Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
    Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten
    während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis
    zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet
    sich insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen
    Gesetzbuches.

    Ihre Rechte
    Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene
    Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall ist, können Sie Auskunft über
    die Daten selbst, den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorien der Daten, die
    Empfänger, die Herkunft und die Speicherdauer der zu Ihrer Person von uns
    verarbeiteten Daten verlangen.

    Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder unvollständig
    sind, so können Sie Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten verlangen.
    Sie können auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Bitte
    beachten Sie aber, dass dies nur auf unrichtige, unvollständige oder
    unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft. Ist unklar, ob die zu Ihrer Person
    verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmäßig
    verarbeitet werden, so können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
    bis zur endgültigen Klärung dieser Frage verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor
    erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Grund widerrufen, um die
    Weiterverwendung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage einer
    Einwilligungserklärung erhoben und verwendet werden, zu verhindern. Der Widerruf
    Ihrer Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung,
    die vor ihrem Widerruf aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt ist. Im Falle eines
    Widerrufs haben Sie auch das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen.

    Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie eine Kopie der von uns zu Ihrer Person
    verarbeiteten Daten in einem von uns bestimmten, maschinenlesbaren Format.
    Alternativ können Sie uns auch mit der direkten Übermittlung dieser Daten an
    einen von Ihnen gewählten Dritten beauftragen, sofern dieser Empfänger uns dies
    aus technischer Sicht ermöglicht und der Datenübertragung weder ein
    unvertretbarer Aufwand, noch gesetzliche oder sonstige
    Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen von unserer Seite
    oder von dritten Personen entgegen stehen.

    Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der
    Verantwortlichen oder eines Dritten verarbeiten, steht Ihnen überdies ein
    Widerspruchsrecht zu.

    Wir ersuchen Sie, all Ihre Ansuchen an die untenstehend ausgewiesenen
    Kontaktdaten zu übermitteln. Um sicherzugehen, dass Ihre personenbezogenen Daten
    nicht in falsche Hände geraten, ersuchen wir Sie, bei Übermittlung Ihres
    Ansuchens einen Identitätsnachweis, z.B. eine Ausweiskopie, beizufügen.


    Kontakt für datenschutzrechtliche Ansuchen
    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
    z. H. des Datenschutzbeauftragten
    Schottenring 30
    1010 Wien
    Österreich
    datenschutz@vig.com [datenschutz@vig.com]

    Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen
    Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, (dsb@dsb.gv.at
    [dsb@dsb.gv.at]) offen.

    Der Vorstand
    Wien, im April 2021




    Rückfragehinweis:
    VIENNA INSURANCE GROUP AG
    Wiener Versicherung Gruppe
    1010 Wien, Schottenring 30


    Nina Higatzberger-Schwarz
    Leiterin Investor Relations
    Tel.: +43 (0)50 390-21920
    Fax: +43 (0)50 390 99-21920
    E-Mail: nina.higatzberger@vig.com


    Ende der Mitteilung euro adhoc
    --------------------------------------------------------------------------------


    Anhänge zur Meldung:
    ----------------------------------------------
    http://resources.euroadhoc.com/documents/59/12/10701311/0/210419_Einberufung_HV_
    VIG.pdf

    Emittent: Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe
    Schottenring 30
    A-1010 Wien
    Telefon: +43(0)50 390-22000
    FAX: +43(0)50 390 99-22000
    Email: investor.relations@vig.com
    WWW: www.vig.com
    ISIN: AT0000908504
    Indizes: WBI, VÖNIX, ATX
    Börsen: Prague Stock Exchange, Wien
    Sprache: Deutsch

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/126790/4893682
    OTS: Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe




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    EANS-Hauptversammlung Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 20.04.2021 VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe FN 75687 f ISIN: …

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