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     136  0 Kommentare Bundesrat berät über Infektionsschutzgesetz - Kritik von Bouffier

    BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat ist am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammengekommen, um über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu beraten. Dieses war am Vortag vom Bundestag beschlossen worden. Zum Auftakt übte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier deutliche Kritik an dem Gesetz. Der CDU-Politiker bezeichnete die starren Ausgangsbeschränkungen als "verfassungsrechtlich problematisch". Es gebe neben rechtlichen Bedenken auch erhebliche praktische Probleme bei der Umsetzung, etwa bei den vorgesehenen Schulschließungen.

    Bouffier bedauerte es, "dass der Bundestag die Chance hat verstreichen lassen, viele Erfahrungen der Länder, die wir aus einem Jahr praktischem Krisenmanagement gesammelt haben, mehr und intensiver aufzunehmen". Das hätte die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich erhöhen können. Bouffier betonte zugleich: "Es geht nicht um die Frage, dass wir handeln. Es geht um die Frage, wie wir handeln." Seine Regierung werde einer Anrufung des Vermittlungsausschusses trotz der Kritik nicht zustimmen. Man müsse handeln, um die Pandemie nicht außer Kontrolle geraten zu lassen.

    Nach der Neuregelung dürfen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in einem Kreis oder einer Stadt Menschen ab 22.00 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben bis Mitternacht erlaubt. Es darf sich höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein. Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 gestoppt werden. Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben möglich.

    Das Gesetz ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Das heißt, eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht nötig. Die Länderkammer könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz damit zeitlich aufhalten./sam/DP/nas






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