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    ARD-Finanzausgleich  134  0 Kommentare Mehr Geld für Sender in Bremen und im Saarland

    BERLIN (dpa-AFX) - Mit dem von Sachsen-Anhalt gestoppten Staatsvertrag zur Rundfunkbeitragserhöhung ist auch eine Besserstellung von kleinen Sendern beim ARD-internen Finanzausgleich zu Jahresbeginn ausgeblieben - nun gibt es eine Übergangslösung. Die beiden kleinsten Sender Radio Bremen (RB) und Saarländischer Rundfunk (SR) bekommen statt bisher 1,6 Prozent in einer Übergangsphase 1,7 Prozent vom Nettoaufkommen des ARD-Anteils am Rundfunkbeitrag, wie die ARD auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Darauf verständigten sich demnach die Intendantinnen und Intendanten. Basis der Berechnungen ist der monatliche Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro.

    Hintergrund ist die rechtlich ungeklärte Situation um die Rundfunkbeitragshöhe, die eigentlich zu Jahresbeginn um 86 Cent auf 18,36 Euro gestiegen wäre. Nach der Blockade Sachsen-Anhalts klagten ARD, ZDF und Deutschlandradio vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Staatsvertrag, der auch die Änderung bei der Finanzausgleichs-Höhe vorsah, trat nicht in Kraft. Eine Entscheidung steht in Karlsruhe in der Hauptsache zum Rundfunkbeitrag noch aus. Die finanzielle Situation der beiden ARD-Sender im Saarland und in Bremen gilt schon länger als angespannt.

    Mit der Übergangslösung haben die beiden ARD-Anstalten mehr finanzielle Mittel zur Verfügung - wenn auch nicht so viel, wie es der neue Staatsvertrag vorgesehen hätte. Es war geplant, dass der Anteil zunächst auf 1,7 Prozent und ab 2023 auf 1,8 Prozent steigt - und zwar auf Basis von 18,36 Euro.

    Im Dezember hatte der Verwaltungsrat beim Saarländischen Rundfunk die Situation so geschildert: Der Sender wäre "existenziell bedroht", wenn die Rundfunkbeitragserhöhung auf 18,36 Euro sowie ein für den Sender besserer ARD-Finanzausgleich nicht kommen sollten.

    Bei der ARD mit insgesamt neun Sendeanstalten orientiert sich die Verteilung der Beitragseinnahmen an der jeweiligen Größe eines Sendegebiets sowie der Anzahl der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mit Wohnsitz und Betriebsstätte in den Bundesländern der jeweiligen Landesrundfunkanstalt. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) erhält den größten Anteil, gefolgt von Südwestrundfunk (SWR) und Norddeutschem Rundfunk (NDR). SR und RB wiederum müssen von der ARD-Gemeinschaft zusätzlich finanziell unterstützt werden, um den gesetzlich verankerten öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen zu können.

    Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Einnahmen lagen im Jahr 2019 bei rund 8 Milliarden Euro. Auf die ARD-Gemeinschaft entfiel der größte Anteil von fast 6 Milliarden Euro./rin/DP/zb




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