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     146  0 Kommentare Elior-Gruppe meldet Preisgestaltung von vorrangigen unbesicherten Schuldscheinen und neues vorrangiges Bankdarlehen - Seite 2

    Es besteht keine Absicht, die Schuldscheine Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) anzubieten, zu verkaufen oder auf andere Weise verfügbar zu machen. Darum sollten sie diesen dort nicht angeboten, verkauft oder verfügbar gemacht werden. Im Sinne dieser Mitteilung ist ein „Kleinanleger“ eine Person, die zu einer (oder mehreren) der folgenden Gruppen gehört: (i) Kleinanleger im Sinne von Punkt (11) von Artikel 4(1) der Richtlinie 2014/65/EU (in der aktuellen Fassung, „MiFID II“); oder (ii) Kunden im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, die keine professionellen Kunden im Sinne von Punkt (10) von Artikel 4(1) der MiFID II sind, oder die (iii) keine „qualifizierten Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der aktuellen Fassung, „Prospektverordnung“) sind.

    Es besteht keine Absicht, die Schuldscheine Kleinanlegern (nach obiger Begriffsbestimmung) in Großbritannien anzubieten, zu verkaufen oder auf andere Weise verfügbar zu machen. Darum sollten sie diesen dort nicht angeboten, verkauft oder verfügbar gemacht werden. Im Sinne dieser Mitteilung ist ein „Kleinanleger“ eine Person, die zu einer (oder mehreren) der folgenden Gruppen gehört: (i) Kleinanleger im Sinne von Punkt (8) von Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, da diese kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA“) zum britischen innerstaatlichen Recht gehört; (ii) Kunden im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 und jeglicher darunter erlassenen Regeln oder Bestimmungen zur Implementierung der Richtlinie (EU) 2016/97, wenn diese Kunden nicht unter die Begriffsbestimmung der professionellen Kunden fallen, die in Punkt (8) von Artikel 2(1) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 dargelegt ist, da diese kraft des EUWA zum innerstaatlichen Recht gehört; oder (iii) die keine qualifizierten Anleger gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, da diese kraft des EUWA zum innerstaatlichen Recht gehört.

    Diese Mitteilung stellt unter keinen Umständen ein öffentliches Angebot dar und ist auch keine Aufforderung an die Öffentlichkeit in Verbindung mit einem Angebot im Sinne der Prospektverordnung oder auf sonstige Weise. Angebot und Verkauf der Anleihen erfolgen unter einer gemäß der Prospektverordnung erteilten Freistellung von der Verpflichtung, einen Prospekt für Wertpapierangebote zu erstellen.

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    Elior-Gruppe meldet Preisgestaltung von vorrangigen unbesicherten Schuldscheinen und neues vorrangiges Bankdarlehen - Seite 2 Die Elior-Gruppe (Euronext Paris – ISIN: FR 0011950732), eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich Gastronomie- und Support-Services. Die Elior-Gruppe meldet die Preisgestaltung von vorrangigen unbesicherten Schuldscheinen (Senior Notes) …