DGAP-News
PAION REICHT ANTRAG AUF ERWEITERUNG DER REMIMAZOLAM-MARKTZULASSUNG IN DER INDIKATION ALLGEMEINANÄSTHESIE BEI DER EUROPÄISCHEN ARZNEIMITTELAGENTUR EIN
DGAP-News: PAION AG / Schlagwort(e): Zulassungsantrag PAION REICHT ANTRAG AUF ERWEITERUNG DER REMIMAZOLAM-MARKTZULASSUNG IN DER INDIKATION ALLGEMEINANÄSTHESIE BEI DER EUROPÄISCHEN ARZNEIMITTELAGENTUR EIN |
Aachen, 31. Dezember 2021 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (FSE: PA8) gibt heute bekannt, dass PAION einen Antrag auf Erweiterung der Marktzulassung für Remimazolam (Byfavo(R)), PAIONs ultrakurz wirkendes und gut steuerbares Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum, für die Indikation Allgemeinanästhesie bei der European Medicines Agency (EMA; europäische Arzneimittelagentur) eingereicht hat.
Die Europäische Kommission hat im März 2021 die Zulassung für Remimazolam in der EU (einschließlich der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) für die Kurzsedierung erteilt. Auf Basis der positiven Ergebnisse der europäischen Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie hat PAION nun einen Erweiterungsantrag der Zulassung für Remimazolam für die Indikation Allgemeinanästhesie eingereicht. Mit einer Entscheidung der EMA wird Ende 2022/Anfang 2023 gerechnet.
"Die Einreichung des Antrags auf Erweiterung der Marktzulassung für die Indikation Allgemeinanästhesie ist für PAION ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Erweiterung des europäischen Produktportfolios, denn der Bedarf für Anästhetika gerade bei komplexen Operationen und Hochrisikopatienten nimmt in Europa zu", sagte Dr. Jim Phillips, Vorstandsvorsitzender der PAION AG. "Remimazolam wurde in Japan und Südkorea bereits für die Allgemeinanästhesie zugelassen. Wir freuen uns nun auf eine gute Zusammenarbeit mit der EMA während des Überprüfungsprozesses mit dem Ziel, Remimazolam auch in dieser Indikation den Patienten in Europa so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen."