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    Natürlich schmerzfrei  3311  0 Kommentare Behandlung ohne Nebenwirkungen! Cannabis revolutioniert die Medizin!

    Millionen Patienten und Investoren atmen auf! Immer größere Cannabis-Absatzmärkte entstehen durch höhere Akzeptanz und Legalisierung! Milliarden Gewinne locken!

     

    Liebe Leserinnen und Leser,

    Krebs, Parkinson, Epilepsie, Tourette, chronische Schmerzen – immer häufiger greifen Patienten zu medizinischem Cannabis.

     

    Legalisierung im Eiltempo

    Lange waren Cannabis-Medikamente in Deutschland nur bei Spastiken und Multipler Sklerose zugelassen. Seit 2017 ist es durch das Gesetz "Cannabis als Medizin" möglich, auch bei anderen schwerwiegenden Erkrankungen Cannabis-Medikamente mit THC verordnet zu bekommen.

    Von einem Tag auf den anderen gab es Cannabis vom Arzt verschrieben und oftmals bezahlt von gesetzlichen Krankenkassen – egal ob in Blütenform, als Tropfen, Mundspray oder in Tablettenform. Das Gesetz wurde innerhalb weniger Monate formuliert und vom Bundestag verabschiedet.

     

    Cannabis: Welche Wirkung haben THC und CBD?

    Cannabis enthält mehr als 100 Wirkstoffe (Cannabinoide). Die beiden wichtigsten bzw. bekanntesten sind Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD):

    • THC hebt die Stimmung, verändert die Wahrnehmung (benebelt), ist Appetit steigernd, hemmt Übelkeit und kann Schmerzen lindern.

     

    • CBD wirkt gegen Entzündungen, lindert Krämpfe, nimmt Angst und kann Schmerzen lindern.

     

    Sehen Sie unten eine interessante Übersicht der möglichen therapeutischen Einsatzmöglichkeiten von diversen Cannabinoiden:

    Quelle: cannabinoidcreations.com

     

    Cannabis hat Vorteile, die andere Wirkstoffe nicht haben: Der Körper produziert selbst ganz ähnliche Stoffe, die sogenannten Endocannabinoide. Sie entfalten ihre Wirkung über verschiedene Rezeptoren, die auch für eingenommene Cannabis-Wirkstoffe empfänglich sind.

    Der Rezeptor CB1 kommt im zentralen Nervensystem und vielen anderen Organen vor, lindert Angst, Stress, Unruhe und Schmerzen.

    Der Rezeptor CB2 sitzt in den Immunzellen von Lunge und Darm und wirkt antientzündlich.

    Quelle: www.medcann.ch / The Human Solution International

     

    Welche Regeln gelten bei der Verordnung von medizinischem Cannabis?

    Seit 2017 übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten für Cannabis-Arzneimittel. Dafür gelten strenge Voraussetzungen:

    • Es liegt eine schwere Erkrankung vor.
    • Eine anerkannte medizinische Behandlung steht nicht zur Verfügung oder ist nach ärztlicher Einschätzung nicht möglich.

     

    • Es gibt eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht, dass sich der Krankheitsverlauf oder starke Beschwerden spürbar bessern.

     

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, beurteilt eine Ärztin oder ein Arzt. Vor der ersten Verordnung muss der Patient bei seiner Krankenkasse eine Genehmigung einholen. Dann erhält er in der Arztpraxis ein sogenanntes Betäubungsmittel-Rezept.

     

    Cannabis als effektives Schmerzmittel ohne größere Nebenwirkungen

    Bis jetzt sind keine nennenswerten Nebenwirkungen von CBD Produkten bekannt. Und auch die Nebenwirkungen von THC sind im Vergleich zu anderen konventionellen Medikamenten und Therapien sehr gering. THC birgt aber bei manchen Personen auf jeden Fall das Risiko, bei unsachgemäßer Anwendung, ein Suchtverhalten zu entwickeln oder sogar Psychosen zu triggern. Daher sehen wir große Vorteile bei der zu erwartenden Legalisierung in Deutschland, da diese hoffentlich mit einer breiten Aufklärungskampagne (insbesondere für junge Menschen) gekoppelt ist und gefährdete Personen damit besser schützt. 

     

    Weiterer Abbau der Gesetzeshürden in Europa

    Ende 2022 soll es nun eine sogenannte Evaluation des Gesetzes zum Medizinischen Cannabis in Deutschland geben. Die Ampel-Koalition plant die allgemeine Freigabe von Cannabis - auch für den Freizeit-Konsum. Medizinisches Cannabis würde dann nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und seine Sonderrolle verlieren. Zudem will die Regierung den Rezepturaufschlag in der Apotheke senken: Medizinisches Cannabis könnte damit künftig deutlich preiswerter erhältlich sein. Auch der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen soll wegfallen und medizinisches Cannabis so leichter auf Rezept zu bekommen sein.

    Auf diesem Weg ist Deutschland übrigens nicht alleine: In Europa haben mittlerweile zwölf Länder medizinisches Cannabis legalisiert, acht weitere habe den Gesetzgebungsprozess dazu eingeleitet. Vor allem die USA gilt in der medizinischen Anwendung von Hanf als Vorbild und Vorreiter.

     

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    Weitere Informationen zum Fonds finden Sie auf der Webseite von IFM Independent Fund Management AG.

     

    Kurzprofil des Fonds:

    Name:

    GF Global Cannabis Opportunity Fund

    Fondstyp:

    Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW/UCITS) /

    (als UCITS-Zielfonds geeignet)

    ISIN:

    LI0507461338

    WKN:

    A2P2FA

    Ticker Bloomberg:

    CANABIS LE

    Ticker Deutschland:

    4TYA

    Ausgabeaufschlag:

    Max. 5% (100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag durch Smartbroker.de)

    Erfolgsverwendung:

    Thesaurierend

    Managementvergütung:

    1,30% p.a.

    Performance-Fee:

    15%, Hurdle-Rate 6% und High Watermark

    Asset Manager des OGAW:

    First Capital Management Group GmbH

    Verwahrstelle:

    Liechtensteinische Landesbank AG

    Verwaltungsgesellschaft:

    IFM Independent Fund Management AG

    Informationsstelle für Anleger in Deutschland:

    Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG
    Kaiserstrasse 24, D-60311 Frankfurt am Main

     

    Aktuelle Kurse des Fonds können Sie u.a. auf wallstreet-online.de nachverfolgen: https://www.wallstreet-online.de/fonds/li0507461338-gf-global-cannabis ...

     

    Risikohinweis / Interessenskonflikt:

    Die wallstreet:online capital AG, welche den Fonds vertreibt, sowie deren Hauptaktionärin, die wallstreet:online AG besitzen Namensaktien an der Emittentin GF Global Fund SICAV. Der Fondsmanager Carsten Ringler besitzt Anteile des GF Global Cannabis Opportunity Funds.

    Alle veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Langfristige Erfahrungen und Auszeichnungen garantieren keinen Anlageerfolg. Wertpapiere unterliegen marktbedingten Kursschwankungen, die möglicherweise nicht durch das aktive Management des Vermögensverwalters oder des Anlageberaters ausgeglichen werden können. Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Alle Angaben sind mit Sorgfalt und nach bestem Wissen entsprechend dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung gemacht worden. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Weitere Informationen zu Chancen und Risiken finden Sie auf der Webseite www.hanffonds.de und www.ifm.li. Den Verkaufsprospekt und weitere Informationen sind in deutscher Sprache kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft IFM Independent Fund Management AG (Link) erhältlich. Der Asset Manager des OGAW ist die First Capital Management Group GmbH, München. Verwahrstelle ist die liechtensteinische Landesbank AG.

     

    Carsten Ringler
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    Carsten Ringler ist Geschäftsführer der ‚Ringler Consulting and Research GmbH‘ und über die First Capital Management Group GmbH der verantwortliche Fondsmanager des GF Global Cannabis Opportunity Fund, den weltweit ersten Fonds mit Fokus auf Cannabis- und Psychedelika Aktien.

    Das Research- und Fondsmanagementteam des GF Global Cannabis Opportunity Fund (WKN: A2P2FA, ISIN: LI0507461338, Bloomberg-Ticker: CANABIS LE) screent für Sie die aussichtsreichsten attraktivsten Unternehmen aus dem ca. 400 Firmen umfassenden Anlageuniversum heraus. Alle Titel unterlaufen einem ausgeklügeltem mehrstufigen Selektionsprozess. Dazu gehört u.a. eine Analyse der Bilanz und der charttechnischen Situation jeder Aktie. In diesem noch recht jungem Anlagesektor ist gerade ein wendiges Agieren mit klar definierten Ein- und Ausstiegsparametern besonders wichtig! Mehr Informationen zu dem Fonds und Anlageschwerpunkte finden Sie hier: www.hanffonds.de
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    Verfasst von Carsten Ringler
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