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AGROB Immobilien AG: Voraussichtliche Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung im Rahmen eines etwaigen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
DGAP-Ad-hoc: AGROB Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges
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AGROB Immobilien AG: Voraussichtliche Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung im Rahmen eines etwaigen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
ISIN DE 0005019004 (WKN 501 900)
ISIN DE 0005019038 (WKN 501 903)
Ismaning, 11. Juli 2022
Der AGROB Immobilien AG („AGROB“) wurde heute von ihrer Mehrheitsaktionärin RFR InvestCo 1 GmbH („RFR“) mitgeteilt, dass sie im Rahmen des aktuell in Verhandlung befindlichen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen den Parteien einen angemessenen Abfindungsbetrag nach § 305 AktG in Höhe von EUR 40,12 je AGROB-Stammaktie und in Höhe von EUR 39,22 je AGROB-Vorzugsaktie vorschlägt. Des Weiteren schlägt die RFR eine Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von EUR 1,47 je AGROB-Stammaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Stammaktie) und in Höhe von EUR 1,53 je AGROB-Vorzugsaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Vorzugsaktie), jeweils abzüglich der von der AGROB darauf zu entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) vor. Auf der Basis des derzeitigen Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergibt sich damit eine Ausgleichszahlung von EUR 1,24 je AGROB-Stammaktie und EUR 1,29 je AGROB-Vorzugsaktie. Sämtliche Vorschläge stehen unter dem Vorbehalt der noch nicht abgeschlossenen Prüfung durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer.