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     175  0 Kommentare Sozialhilfeausgaben im Jahr 2021 um 6,5 % gestiegen

    WIESBADEN (ots) - Im Jahr 2021 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 15,3
    Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch
    Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
    weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr.

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung machte wie im Vorjahr mehr
    als die Hälfte der insgesamt 15,3 Milliarden Euro Nettoausgaben für
    Sozialhilfeleistungen im Jahr 2021 aus: Auf diese Leistung, die vollständig aus
    Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfielen nach
    Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 8,1 Milliarden Euro. Das
    waren 7,6 % mehr als im Vorjahr. Der erneut größte prozentuale Anstieg im
    Vorjahresvergleich war bei der Hilfe zur Pflege mit +10,0 % auf 4,7 Milliarden
    Euro zu verzeichnen. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt blieben mit
    knapp 1,2 Milliarden Euro in etwa auf Vorjahresniveau. In die Hilfen zur
    Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie
    die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen knapp 1,3 Milliarden Euro und
    damit -4,2 % weniger als im Vorjahr.

    Weitere Informationen:

    Ergebnisse der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe stehen im
    Themenbereich Sozialhilfe zur Verfügung (einschließlich Erstattungszahlungen des
    Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für
    Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
    Vierten Kapitel SGB XII an die Länder; Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit
    und Soziales). Ferner sind Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik der
    Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGB XII (seit dem Berichtsjahr
    2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) über die Tabellen
    "Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe" (22111) in der Datenbank GENESIS-Online
    abrufbar.

    Methodische Hinweise:

    Die Angaben beziehen sich auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch
    Sozialgesetzbuch (SGB XII). Nicht enthalten ist zum Beispiel die Grundsicherung
    für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II ("Hartz IV").

    Ausgaben und Einnahmen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    (Viertes Kapitel SGB XII) werden nicht mehr als Bestandteil der Statistik nach §
    121 SGB XII erhoben, weil die entsprechenden Angaben im Rahmen der
    Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder nach § 46a SGB XII in Höhe von 100
    % der Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung
    im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst werden.

    Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
    und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
    www.destatis.de/pressemitteilungen.

    Pressekontakt:

    Statistisches Bundesamt
    Pressestelle
    www.destatis.de/kontakt
    Telefon: +49 611-75 34 44

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/5300484
    OTS: Statistisches Bundesamt



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