Sozialhilfeausgaben im Jahr 2021 um 6,5 % gestiegen
WIESBADEN (ots) - Im Jahr 2021 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 15,3
Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung machte wie im Vorjahr mehr
als die Hälfte der insgesamt 15,3 Milliarden Euro Nettoausgaben für
Sozialhilfeleistungen im Jahr 2021 aus: Auf diese Leistung, die vollständig aus
Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfielen nach
Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 8,1 Milliarden Euro. Das
waren 7,6 % mehr als im Vorjahr. Der erneut größte prozentuale Anstieg im
Vorjahresvergleich war bei der Hilfe zur Pflege mit +10,0 % auf 4,7 Milliarden
Euro zu verzeichnen. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt blieben mit
knapp 1,2 Milliarden Euro in etwa auf Vorjahresniveau. In die Hilfen zur
Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie
die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen knapp 1,3 Milliarden Euro und
damit -4,2 % weniger als im Vorjahr.
Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung machte wie im Vorjahr mehr
als die Hälfte der insgesamt 15,3 Milliarden Euro Nettoausgaben für
Sozialhilfeleistungen im Jahr 2021 aus: Auf diese Leistung, die vollständig aus
Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfielen nach
Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 8,1 Milliarden Euro. Das
waren 7,6 % mehr als im Vorjahr. Der erneut größte prozentuale Anstieg im
Vorjahresvergleich war bei der Hilfe zur Pflege mit +10,0 % auf 4,7 Milliarden
Euro zu verzeichnen. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt blieben mit
knapp 1,2 Milliarden Euro in etwa auf Vorjahresniveau. In die Hilfen zur
Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie
die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen knapp 1,3 Milliarden Euro und
damit -4,2 % weniger als im Vorjahr.
Weitere Informationen:
Ergebnisse der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe stehen im
Themenbereich Sozialhilfe zur Verfügung (einschließlich Erstattungszahlungen des
Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für
Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
Vierten Kapitel SGB XII an die Länder; Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit
und Soziales). Ferner sind Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik der
Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGB XII (seit dem Berichtsjahr
2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) über die Tabellen
"Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe" (22111) in der Datenbank GENESIS-Online
abrufbar.
Methodische Hinweise:
Die Angaben beziehen sich auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII). Nicht enthalten ist zum Beispiel die Grundsicherung
für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II ("Hartz IV").
Ausgaben und Einnahmen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(Viertes Kapitel SGB XII) werden nicht mehr als Bestandteil der Statistik nach §
121 SGB XII erhoben, weil die entsprechenden Angaben im Rahmen der
Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder nach § 46a SGB XII in Höhe von 100
% der Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst werden.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/5300484
OTS: Statistisches Bundesamt
Ergebnisse der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe stehen im
Themenbereich Sozialhilfe zur Verfügung (einschließlich Erstattungszahlungen des
Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für
Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
Vierten Kapitel SGB XII an die Länder; Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit
und Soziales). Ferner sind Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik der
Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGB XII (seit dem Berichtsjahr
2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) über die Tabellen
"Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe" (22111) in der Datenbank GENESIS-Online
abrufbar.
Methodische Hinweise:
Die Angaben beziehen sich auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII). Nicht enthalten ist zum Beispiel die Grundsicherung
für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II ("Hartz IV").
Ausgaben und Einnahmen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(Viertes Kapitel SGB XII) werden nicht mehr als Bestandteil der Statistik nach §
121 SGB XII erhoben, weil die entsprechenden Angaben im Rahmen der
Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder nach § 46a SGB XII in Höhe von 100
% der Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst werden.
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