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     1041  0 Kommentare Nächster Halt: Schuldenstreit?

    Derzeit konzentrieren sich die Märkte auf die Quartalsberichtssaison. Diese läuft jedoch in nächster Zeit aus. In den darauffolgenden Wochen und Monaten könnte ein anderes Thema die Aufmerksamkeit der Börsianer auf ...

    Nächster Halt: Schuldenstreit?
    von Torsten Ewert

    Sehr verehrte Leserinnen und Leser,

    derzeit konzentrieren sich die Märkte auf die Quartalsberichtssaison. Diese läuft jedoch in nächster Zeit aus. In den darauffolgenden Wochen und Monaten könnte ein anderes Thema die Aufmerksamkeit der Börsianer auf sich ziehen: der Streit um die Schuldenobergrenze in den USA.

    Vor knapp zwei Wochen ist Sven Weisenhaus auf diesen Punkt schon kurz eingegangen. Ich werde für Sie im Folgenden die wichtigsten Fragen dazu beantworten – insbesondere welche Chancen und Risiken sich daraus für Ihre Investments ergeben.

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    Was ist die Schuldenobergrenze?

    Die Schuldenobergrenze ist die gesetzlich festgelegte Obergrenze für alle Schulden der US Bundesregierung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie bezieht sich auf die Bruttoverschuldung der USA.

    Was bewirkt die Schuldenobergrenze?

    Die Schuldenobergrenze kann das US-Finanzministerium lediglich davon abhalten, Ausgaben zu tätigen und anderen finanziellen Pflichten nachzukommen, die nach Erreichen der Schuldenobergrenze anfallen, aber bereits im Haushalt genehmigt und bewilligt wurden.

    Da auch in den USA die Ausgaben durch gesonderte Gesetze genehmigt werden, begrenzt die Schuldenobergrenze nicht direkt die staatlichen Defizite. Sie wird zudem in der Regel angepasst, wenn sie erreicht wird. Meist geschieht das „geräuschlos“ und unbemerkt von der Öffentlichkeit.

    Warum und seit wann gibt es eine Schuldenobergrenze?

    Bis 1917 musste der Kongress jeder Anleihe einzeln durch ein separates Gesetz bestätigen. Das war während des Ersten Weltkriegs nicht mehr praktikabel, als laufend „Kriegsanleihen“ ausgegeben werden mussten. Daher wurde 1917 die Schuldenobergrenze eingeführt.

    Die Gesetzgebung von 1917 legte zwar Grenzen für die Gesamtverschuldung fest, schlüsselte sie aber noch auf einzelne Kreditinstrumente und Schuldenarten auf. 1939 führte der Kongress dann die erste Obergrenze für die Gesamtverschuldung und alle Arten von Instrumenten ein.

    Diese Regelung ist trotz einiger Anpassungen in der Zwischenzeit faktisch unverändert in Kraft, so dass sich die meisten Angaben auf die Historie der Schuldenobergrenze ab diesem Zeitpunkt beziehen.

    Wie oft und wie stark wurde die Schuldenobergrenze geändert?

    Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben Kongress und Präsident die Schuldenobergrenze nach Angaben des Congressional Research Service mehr als 100 Mal geändert – in den meisten Fällen angehoben (nur 5 Mal wurde sie gesenkt).

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    Sven Weisenhaus
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    Sven Weisenhaus ist seit Jahren Trader und Börsenexperte. Seine Erfahrungen und Analysen veröffentlicht er als Redakteur in verschiedenen Börsenpublikationen. Unter anderem veröffentlicht er seit Dezember 2012 den kostenlosen Börsendienst "Geldanlage-Brief". Zudem gehört er seit einigen Jahren zum Team von www.stockstreet.de und schreibt dort seit Anfang 2016 für den kostenlosen Börsendienst "Börse - Intern". Er hat außerdem die Bücher Das Internet vergisst nie: Chancen und Risiken im Umgang mit persönlichen Daten im Internet* und IT-Prüfungen im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen* geschrieben. *Werbelink
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    Verfasst von Sven Weisenhaus
    Nächster Halt: Schuldenstreit? Derzeit konzentrieren sich die Märkte auf die Quartalsberichtssaison. Diese läuft jedoch in nächster Zeit aus. In den darauffolgenden Wochen und Monaten könnte ein anderes Thema die Aufmerksamkeit der Börsianer auf ...

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