Wieder Brände
Probleme mit Home-Stromspeicher reißen nicht ab / Ihre Rechte gegen Hersteller wie Senec und Solarwatt - Seite 2
rund 10.000 Euro.
- Im südbadischen Kehl hat sich nach Angaben der Feuerwehr am 4. März 2023 ein
zur Photovoltaik-Anlage gehörender Batteriespeicher erhitzt. Es soll sogar zu
kleinen Explosionen im Speicher gekommen sein. Teile der Anlage mussten
ausgebaut werden. Nach Angaben der Feuerwehr entstand ein Sachschaden von
mehreren zehntausend Euro an der Anlage und am Gebäude. Die Feuerwehr war mit
einem Großaufgebot im Einsatz. Die Anlage stammt vom Hersteller Solarwatt, der
nach eigenen Angaben eine Taskforce zur Aufklärung des Falles eingerichtet
hat.
Schadensersatzansprüche gegen Homespeicher-Hersteller möglich
Bereits 2022 musste beispielsweise Senec rund 60.000 Homespeicher-Anlagen
zwangsabschalten. Es war zu mehreren Bränden in Häusern gekommen. Über Monate
dauerte es, bis die Verbraucher wieder in ihren Speichern über die komplette
Kapazität verfügen konnten. Senec versucht seit dem, mit einer
SmartGuard-Technologie die Probleme in den Griff zu bekommen. Bevor es zu
Bränden kommt, soll die Technologie dafür Sorge tragen, dass das Modul
abgeschaltet wird. Nun werden seit dem 20. März 2023 wieder die
Speicherkapazitäten von bestimmten Modulen auf die Hälfte reduziert. Fraglich
ist daher, ob Smart-Guard wirklich funktioniert. Welche rechtlichen
Möglichkeiten haben Kunden:
- Senec hat den Kunden Speicherkapazitäten garantiert. Durch die reduzierte
Kapazität der Stromspeicheranlagen werden vertraglich zugesicherte Rechte
verletzt.
- Auf welcher Rechtsgrundlage griff Senec per Fernabschaltung auf die
Home-Speicheranlage zu? Hier geht es um die Wahrung von Eigentumsrechten.
Womöglich stehen den Kunden Schadensersatzansprüche nach §228 BGB zu.
- Insgesamt können Verbraucher auch Gewährleistungsansprüche geltend machen und
die Minderung des Kaufpreises oder sogar den Rücktritt vom Kaufvertrag
fordern. Das Gerät funktioniert selten einwandfrei. Letztlich ist der
Home-Stromspeicher mangelhaft.
- Für das Sicherheitsrisiko, dass Stromspeicher-Anlagen offensichtlich
darstellen, interessieren sich auch die Versicherungen. Wer haftet
beispielsweise bei Bränden? Wer zahlt den entstandenen Schaden? Die
Installation einer Photovoltaikanlage muss aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer auf jeden Fall dem Wohngebäudeversicherer gemeldet werden. Der
Versicherer könnte dann einen ausreichenden (inneren und äußeren) Blitzschutz
fordern und womöglich die Versicherungsprämie erhöhen. Wenn man von der
Gefährlichkeit der Anlage weiß, muss diese Gefahrenerhöhung dem Versicherer
zwangsabschalten. Es war zu mehreren Bränden in Häusern gekommen. Über Monate
dauerte es, bis die Verbraucher wieder in ihren Speichern über die komplette
Kapazität verfügen konnten. Senec versucht seit dem, mit einer
SmartGuard-Technologie die Probleme in den Griff zu bekommen. Bevor es zu
Bränden kommt, soll die Technologie dafür Sorge tragen, dass das Modul
abgeschaltet wird. Nun werden seit dem 20. März 2023 wieder die
Speicherkapazitäten von bestimmten Modulen auf die Hälfte reduziert. Fraglich
ist daher, ob Smart-Guard wirklich funktioniert. Welche rechtlichen
Möglichkeiten haben Kunden:
- Senec hat den Kunden Speicherkapazitäten garantiert. Durch die reduzierte
Kapazität der Stromspeicheranlagen werden vertraglich zugesicherte Rechte
verletzt.
- Auf welcher Rechtsgrundlage griff Senec per Fernabschaltung auf die
Home-Speicheranlage zu? Hier geht es um die Wahrung von Eigentumsrechten.
Womöglich stehen den Kunden Schadensersatzansprüche nach §228 BGB zu.
- Insgesamt können Verbraucher auch Gewährleistungsansprüche geltend machen und
die Minderung des Kaufpreises oder sogar den Rücktritt vom Kaufvertrag
fordern. Das Gerät funktioniert selten einwandfrei. Letztlich ist der
Home-Stromspeicher mangelhaft.
- Für das Sicherheitsrisiko, dass Stromspeicher-Anlagen offensichtlich
darstellen, interessieren sich auch die Versicherungen. Wer haftet
beispielsweise bei Bränden? Wer zahlt den entstandenen Schaden? Die
Installation einer Photovoltaikanlage muss aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer auf jeden Fall dem Wohngebäudeversicherer gemeldet werden. Der
Versicherer könnte dann einen ausreichenden (inneren und äußeren) Blitzschutz
fordern und womöglich die Versicherungsprämie erhöhen. Wenn man von der
Gefährlichkeit der Anlage weiß, muss diese Gefahrenerhöhung dem Versicherer