EuGH
Verbraucher muss bei fehlender Widerrufs-Aufklärung für Dienstleistung nichts bezahlen / Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucherrechte gestärkt - Seite 2
ungerechtfertigter Bereicherung zuwiderlaufen. Daher wandte sich das Gericht
an den EuGH, um zu klären, ob gemäß Artikel 14 Absatz 5 der
Verbraucherschutzrichtlinie (RL 2011/83) der Verbraucher, der nach
Vertragserfüllung widerruft, tatsächlich nichts bezahlen muss, wenn er nicht
vom Unternehmen informiert wurde.
- Der EuGH beantwortete die Frage des Gerichts eindeutig mit "Ja". Für den
Verbraucher sollten gemäß Sinn und Zweck der Richtlinie keine Kosten
entstehen, auch kein Wertersatz. Da die Belehrung über das Widerrufsrecht
fehlte, muss das Unternehmen das Verlustrisiko tragen.
- Der Verbraucherschutz steht im Vordergrund. Dieser funktioniert jedoch nur,
wenn der Verbraucher tatsächlich über sein Widerrufsrecht informiert ist. Es
wäre eine Gefahr für das hohe Niveau des Verbraucherschutzes, wenn dem
Verbraucher Kosten entstehen könnten, obwohl er nicht angemessen über seine
Rechte informiert wurde. Eine Wertersatzforderung gegenüber dem Verbraucher in
diesem Fall ist nicht im Einklang mit der Verbraucherschutzrichtlinie, so der
EuGH. In diesem Fall trägt das Unternehmen die Verantwortung. Das Argument der
ungerechtfertigten Bereicherung wird vom Gedanken des Verbraucherschutzes in
der Richtlinie überlagert.
Fazit von Dr. Stoll & Sauer: Der EuGH hat mit seinem Urteil erneut
unterstrichen, wie wichtig ihm der Verbraucherschutz in der EU ist. Der
Verbraucherschutz schlägt sogar das Argument der ungerechtfertigten
Bereicherung. Der Verbraucher muss also nichts bezahlen, obwohl er die Leistung
erhalten hat. Verbraucher sollten also überprüfen, ob sie belehrt wurden.
Unternehmer müssen künftig darauf achten, die Verbraucher genau zu belehren.
Ansonsten gehen sie ein erhebliches Risiko ein. Wer Probleme mit seinen
Vertragspartnern hat, dem empfiehlt Dr. Stoll & Sauer die anwaltliche Beratung
im Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/klageweg-pruefen) .
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich
um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der
Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen
wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart,
Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank-
und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die
Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die
Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000
Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in
einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz
Group AG. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim
Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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