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    EQS-Ad-hoc: CPU Softwarehouse AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
    CPU Softwarehouse AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen

    10.07.2023 / 18:33 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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    CPU Softwarehouse AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen

    Augsburg, 10. Juli 2023 – Der Vorstand der CPU Softwarehouse AG („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dem bestehenden genehmigten Kapital 2022 Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.093.953,00 um bis zu EUR 409.395,00 auf bis zu EUR 4.503.348,00 durch Ausgabe von bis zu 409.395 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen (“Neue Aktien”). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg, (“OMS”) gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezugspreis von EUR 1,50 je Neuer Aktie im Verhältnis 10:1 zum Bezug anzubieten.

    Das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge wurde ausgeschlossen.

    Soweit der CPU Softwarehouse AG Neue Aktien aus einem nicht ausgeübten ordentlichen Bezug zur Verfügung stehen sollten, behält sich die Gesellschaft vor, die nicht bezogenen Neuen Aktien einer begrenzten Anzahl von Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Preis von mindestens 1,50 Euro anzubieten. Die Zuteilung erfolgt nach freiem Ermessen des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

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