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    EQS-Adhoc  441  0 Kommentare Euroboden GmbH beruft Anleihegläubigerversammlungen ein, gibt Strategiewechsel bekannt und setzt Ausblick für das Geschäftsjahr 2022/2023 aus

    EQS-Ad-hoc: Euroboden GmbH / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Prognoseänderung
    Euroboden GmbH beruft Anleihegläubigerversammlungen ein, gibt Strategiewechsel bekannt und setzt Ausblick für das Geschäftsjahr 2022/2023 aus

    24.07.2023 / 08:00 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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    Euroboden GmbH beruft aufgrund der Auswirkungen der aktuellen Immobilienkrise Anleihegläubigerversammlungen für die Änderungen der Anleihebedingungen ein, gibt Strategiewechsel bekannt und setzt den im Geschäftsbericht dargestellten Ausblick für das Geschäftsjahr 2022/2023 aus

    Grünwald, 24. Juli 2023 – Vor dem Hintergrund der verschärften Immobilienkrise gibt die Geschäftsführung der Euroboden GmbH bekannt, dass sie mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung beschlossen hat, den Gläubigern der 5,5 %-Anleihe 2019/2024, ISIN: DE000A2YNQ5 / WKN: A2YNXQ im Volumen von 40.000.000 EUR („Euroboden-Anleihe 2019/2024“) und der 5,5 %-Anleihe 2020/2025, ISIN: DE000A289EM6 / WKN: A289EM im Volumen von bis zu 75.000.000 EUR („Euroboden-Anleihe 2020/2025“, Euroboden-Anleihe 2019/2024 und Euroboden-Anleihe 2020/2025 gemeinsam „Euroboden-Anleihen“) ein Konzept zu Änderungen der Anleihebedingungen vorzulegen. Dieses Restrukturierungskonzept für die Euroboden-Anleihen enthält im Wesentlichen folgende Eckpunkte:

    • Verlängerung der Fälligkeit der Hauptforderungen der Euroboden-Anleihen um jeweils drei Jahre, verbunden mit einer einseitigen Verlängerungsoption der Euroboden GmbH um weitere bis zu zwei Jahre;
    • Reduzierung der ab dem 1. Oktober 2023 für die Euroboden-Anleihe 2019/2024 laufenden Zinsen und der ab dem 18. November 2023 für die Euroboden-Anleihe 2020/2025 laufenden Zinsen auf einen Sanierungszinssatz von 2,5 % p.a. und Zinsfälligkeit jeweils am Laufzeitende der jeweiligen Euroboden-Anleihe;
    • qualifizierter Rangrücktritt für alle Forderungen der Anleihegläubiger und
    • Änderungen von Kündigungsrechten im Zusammenhang mit der Sanierung.

    In diesem Zusammenhang werden die Gläubiger der Euroboden-Anleihe 2019/2024 zu der am 22. August 2023 und die Gläubiger der Euroboden-Anleihe 2020/2025 zu der am 23. August 2023 jeweils in München stattfindenden Anleihegläubigerversammlung eingeladen. Die entsprechenden Einberufungen der Anleihegläubigerversammlungen werden heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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