checkAd

    EQS-Adhoc  285  0 Kommentare PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024

    Für Sie zusammengefasst
    • Vorstand beschließt Einladung zur Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024 zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit.
    • Beschlussgegenstände sind u.a. Entfall der Verzinsung, Einführung eines Wandlungsrechts und Reduzierung des Wandlungspreises.
    • Abstimmung ohne Versammlung soll vor dem 9. Dezember 2023 stattfinden. Weitere Details folgen.

    EQS-Ad-hoc: PREOS Global Office Real Estate & Technology AG / Schlagwort(e): Anleihe
    PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024

    08.11.2023 / 11:27 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


     

     

    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

     

    PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024

    • Vorstand beschließt Einladung zu weiterer Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024 zur Vermeidung einer anderenfalls drohenden Zahlungsunfähigkeit
    • Beschlussgegenstände sollen insbesondere Entfall der Verzinsung, Einführung eines Wandlungsrechts der Emittentin (Pflichtwandlung) und Reduzierung des Wandlungspreises sein

    Frankfurt am Main, 8. November 2023 – Der Vorstand der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850) hat heute beschlossen, die Anleihegläubiger der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6 – „PREOS-WSV“) zu einer weiteren Abstimmung ohne Versammlung einzuladen, um eine anderenfalls drohende Zahlungsunfähigkeit der PREOS zu vermeiden. Hintergrund dieser Entscheidung ist insbesondere eine eingetretene Verzögerung bei einem Immobilienverkauf, aus dessen Erlösen die Zinszahlung unter der PREOS-WSV zum 9. Dezember 2023 hätte erfolgen können. Um die Finanzlage der PREOS langfristig und nachhaltig zu stabilisieren, ist nach Einschätzung des Vorstands über die Verschiebung der Fälligkeit der Zinszahlung unter der PREOS-WSV zum 9. Dezember 2023 hinaus eine Restrukturierung der PREOS-WSV unerlässlich.

    Seite 1 von 3


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG

    EQS-Adhoc PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024 EQS-Ad-hoc: PREOS Global Office Real Estate & Technology AG / Schlagwort(e): Anleihe PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024 08.11.2023 / 11:27 CET/CEST Veröffentlichung …