EQS-Adhoc
PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024
- Vorstand beschließt Einladung zur Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024 zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit.
- Beschlussgegenstände sind u.a. Entfall der Verzinsung, Einführung eines Wandlungsrechts und Reduzierung des Wandlungspreises.
- Abstimmung ohne Versammlung soll vor dem 9. Dezember 2023 stattfinden. Weitere Details folgen.
EQS-Ad-hoc: PREOS Global Office Real Estate & Technology AG / Schlagwort(e): Anleihe
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024
- Vorstand beschließt Einladung zu weiterer Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024 zur Vermeidung einer anderenfalls drohenden Zahlungsunfähigkeit
- Beschlussgegenstände sollen insbesondere Entfall der Verzinsung, Einführung eines Wandlungsrechts der Emittentin (Pflichtwandlung) und Reduzierung des Wandlungspreises sein
Frankfurt am Main, 8. November 2023 – Der Vorstand der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850) hat heute beschlossen, die Anleihegläubiger der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6 – „PREOS-WSV“) zu einer weiteren Abstimmung ohne Versammlung einzuladen, um eine anderenfalls drohende Zahlungsunfähigkeit der PREOS zu vermeiden. Hintergrund dieser Entscheidung ist insbesondere eine eingetretene Verzögerung bei einem Immobilienverkauf, aus dessen Erlösen die Zinszahlung unter der PREOS-WSV zum 9. Dezember 2023 hätte erfolgen können. Um die Finanzlage der PREOS langfristig und nachhaltig zu stabilisieren, ist nach Einschätzung des Vorstands über die Verschiebung der Fälligkeit der Zinszahlung unter der PREOS-WSV zum 9. Dezember 2023 hinaus eine Restrukturierung der PREOS-WSV unerlässlich.
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