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    EQS-Adhoc  285  0 Kommentare PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2019/2024 - Seite 2

    Die Abstimmung ohne Versammlung soll noch vor dem 9. Dezember 2023 stattfinden. Beschlossen werden soll insbesondere über den Entfall der Verzinsung, die Einführung eines Wandlungsrechts der Emittentin (Pflichtwandlung) und die Reduzierung des Wandlungspreises. Im Einzelnen soll die Tagesordnung folgende Punkte vorsehen:

    • Reduzierung des Wandlungspreises auf EUR 4,50;
    • (Rückwirkende) Beendigung der Verzinsung zum Ablauf des 8. Dezember 2022;
    • Verzicht der Anleihegläubiger auf ein etwaiges Kündigungsrecht für den Fall eines Ausbleibens der nach den bisherigen Anleihebedingungen am 9. Dezember 2023 fällig werdenden Zinszahlung;
    • Einführung eines Wandlungsrechts der Emittentin (Pflichtwandlung);
    • Besondere Ermächtigung, Bevollmächtigung und Anweisung des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, Herrn Klaus Nieding, Rechtsanwalt und Vizepräsident des Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., zu diversen Rechtshandlungen (u.a. Stundung, Kündigungsverzicht) zur Ermöglichung und Absicherung der Umsetzung der vorgeschlagenen Restrukturierung der PREOS-WSV.

    Die weiteren Einzelheiten zu der Abstimmung ohne Versammlung und deren Tagesordnung können der Aufforderung zur Stimmabgabe entnommen werden, die voraussichtlich in der Woche ab dem 13. November 2023 im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der PREOS (https://www.preos.de) in der Rubrik „Investor Relations“ im Abschnitt „Wandelanleihe 2019/2024“ veröffentlicht werden wird. Zeitgleich mit dieser Veröffentlichung sollen die Gläubiger der PREOS-WSV zu einem Investoren-Call mit dem Gemeinsamen Vertreter, Herrn Klaus Nieding, eingeladen werden und die Möglichkeit erhalten, im Vorfeld ihre Fragen beim Gemeinsamen Vertreter zu platzieren.

    Wichtige Hinweise

    Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Neuseeland oder Japan oder in anderen Rechtsordnungen, in denen dies rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder weitergegeben werden. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

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