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    Pilkington Deutschland AG  153  0 Kommentare Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2022/2023

    In dem am 16. Januar 1989 zwischen der Pilkington Holding GmbH, Gelsenkirchen (seinerzeit: Pilkington GmbH, Köln, dann: Pilkington Deutschland GmbH) und der Pilkington Deutschland AG, Gelsenkirchen (seinerzeit: Flachglas Aktiengesellschaft, Fürth/Bayern) abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat sich die Pilkington Holding GmbH verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der Pilkington Deutschland AG einen jährlichen Ausgleich zu zahlen.

    Aufgrund dieser übernommenen Dividendengarantie zahlen wir nach Maßgabe des Beschlusses des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 28. Oktober 2005 an die außenstehenden Aktionäre eine Ausgleichszahlung in Höhe von EURO 22,93 (brutto) je Stückaktie, abzüglich Körperschaftsteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag. Unter Berücksichtigung der gegenwärtig geltenden Steuertarife beläuft sich die Ausgleichszahlung daher auf EURO 19,30.

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    Die Auszahlung erfolgt ab dem 21. November 2023 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und des auf diesen Betrag entfallenden Solidaritätszuschlags durch die Commerzbank AG als Auszahlungsstelle.






    Pilkington Deutschland AG Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2022/2023 In dem am 16. Januar 1989 zwischen der Pilkington Holding GmbH, Gelsenkirchen (seinerzeit: Pilkington GmbH, Köln, dann: Pilkington Deutschland GmbH) und der Pilkington Deutschland AG, Gelsenkirchen (seinerzeit: Flachglas Aktiengesellschaft, …

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